Das Rapsglanzkäferauftreten war in den zurückliegenden Jahren nur in den wenigsten Fällen bekämpfungswürdig. Sollte im Frühjahr 2023 eine Rapsglanzkäferbekämpfung notwendig sein, stehen Insektizide aus zwei unterschiedlichen Wirkstoffgruppen zur Verfügung, die nur gemäß der Zulassung einzusetzen sind. Dabei muss folgendes beachtet werden:
- die unbedingte Einhaltung des aktualisierten Bekämpfungsrichtwertes als wichtigstem Baustein einer Resistenzstrategie – erst ab > 10 Käfer/Haupttrieb wird eine Behandlung bis Blühbeginn empfohlen,
- die ausschließliche Nutzung adäquater Spritztechnologie mit genügend Wasseraufwand und voller Aufwandmenge,
- die strikte Berücksichtigung des Bienenschutzes unter Beachtung der verbindlichen B-Auflagen,
- bei Tankmischungen mit Additiven und/oder Fungiziden kurz vor oder während der Blüte nur solche Mischungen einsetzen, die im Hinblick auf den Bienenschutz geprüft und sicher sind.
Bei im Feld vorhandenen Blüten steht das Neonicotinoid Mospilan/Danjiri und das Typ 1 Pyrethroid Mavrik Vita/EVURE zur Verfügung. Dabei ist zu beachten, dass mit Beginn der Rapsblüte das Schadpotenzial des Rapsglanzkäfers massiv zurückgeht. Bei dem einzigen noch zugelassenen B4-Neonikotinoid mit dem Wirkstoff Acetamiprid ist vom BVL im Jahr 2021 der Einsatzzeitraum auf BBCH 59 des Winterrapses – erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen – begrenzt worden. Erste Resistenzen auch gegen diese Wirkstoffgruppe sind beim Rapsglanzkäfer bereits nachgewiesen.
Für die Bekämpfung der Schotenschädlinge sind nur noch Pyrethroide zugelassen. Wegen der Resistenz beim Kohlschotenrüssler sollte sich die Behandlung an der Kohlschotenmücke festmachen, wobei auf das Auftreten von Kohlschotenrüsslern zu achten ist. Falls eine Insektizidspritzung notwendig sein sollte, ist diese unabhängig von einer Sklerotiniabekämpfung am Termin des Mückenzuflugs auszurichten, wobei i.d.R. eine Randbehandlung reicht. Zur Schonung von Schlupfwespen in den Rapsbeständen sollte das nützlingsschonendere Mavrik Vita/EVURE eingesetzt werden.
Weitere Informationen zur verfügbaren Mittelpalette sowie der Bekämpfungsstrategie 2023 erhalten Sie in der Anti-Resistenzstrategie bei wichtigen tierischen Schaderregern in Raps auf der Homepage des Julius Kühn-Institutes.
Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) weist auf die Einhaltung der NN410-Auflage hin und empfiehlt die Ausbringung von nicht bienengefährlich eingestuften B4-Mitteln in den Abendstunden nach 19.00 Uhr, wenn sich die Bienenflugaktivität i.d.R. verringert hat.
Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) vertritt die politischen Interessen der an der Produktion, Verarbeitung und Vermarktung heimischer Öl- und Eiweißpflanzen beteiligten Unternehmen, Verbände und Institutionen in nationalen und internationalen Gremien. Die UFOP fördert Untersuchungen zur Optimierung der landwirtschaftlichen Produktion und zur Entwicklung neuer Verwertungsmöglichkeiten in den Bereichen Food, Non-Food und Feed. Die Öffentlichkeitsarbeit der UFOP dient der Förderung des Absatzes der Endprodukte heimischer Öl- und Eiweißpflanzen.
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