Hausärzteverband Baden-Württemberg: „Krankenhausreformen nicht auf dem Rücken der niedergelassenen Ärzt:innen austragen“

Der Hausärzteverband Baden-Württemberg kritisiert die Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausreform und zur Reform der Notdienste aufgrund der drastischen Auswirkungen auf die hausärztliche Versorgung. Die Reformvorschläge haben nicht zum Ziel, eine gute medizinische Versorgung sicherzustellen, sondern den finanziellen Engpass der Kliniken zu beseitigen. Die Folgen für die niedergelassenen Ärzt:innen werden ignoriert, auch eine bessere Versorgungssteuerung bleibt außer Acht, kritisiert der Verband und fordert einen aktiven Einbezug der Hausärzt:innen in die Reform.

„Dass die stationäre Versorgung dringend reformiert werden muss, ist unbestritten. Leider zeigt sich zunehmend, dass in den Reformen der Expertenkommission immer häufiger der ambulante Sektor für die Finanzlücken der Kliniken einspringen soll“, kritisiert die Vorsitzende des Hausärzteverbands Baden-Württemberg, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth. Welche Ausmaße dies annehmen kann, zeigt sich jetzt in einem Positionspapier des Landkreistags Baden-Württemberg. Es sieht auf Basis der Vorschläge der Kommission die Trägerschaft von Level 1i-Krankenhäusern, als ambulante Versorgungszentren, in den Händen der niedergelassenen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen. „Dadurch werden die Kosten für solche Kliniken in den ambulanten Sektor verschoben. Wir brauchen aber keine Kostenverlagerung, um ineffiziente Strukturen zu erhalten, sondern eine effektive sektorenverbindende Versorgung. Es ist offensichtlich, dass die Vorschläge der Kommission aus der Klinik heraus gedacht sind und die Folgen für den ambulanten Sektor nicht in Betracht gezogen werden“, ergänzt die Hausärztin.

Dies gelte auch für die Vorschläge der Regierungskommission zur Reform der Notdienste. Die Kommission schlägt „Integrierte Notfallzentren (INZ)“ vor, die in Kliniken eingerichtet und über Pflichtdienste durch niedergelassene Ärzt:innen besetzt werden sollen – nach Willen der Kommission hauptsächlich durch Allgemeinmediziner:innen und wenige Gebietsfacharztgruppen wie Chirurgie und Anästhesie. „Es ist absolut realitätsfremd, dass Hausärzt:innen zu Zeiten, in denen sie normalerweise ihre Patient:innen in der Sprechstunde versorgen, Pflichtdienste in einer Klinik übernehmen könnten. Das wäre auch kein Notdienst, sondern eine Erweiterung der Regelversorgung. Das bestehende Problem der ungesteuerten Inanspruchnahme von Notdiensten durch Patient:innen mit geringer Versorgungsdringlichkeit wird so nicht gelöst. Im Gegenteil, die niederschwellige wohnortnahe Versorgung in den Praxen wird zugunsten eines klinikzentrierten Ansatzes destabilisiert“, kritisiert die Vorsitzende des Verbands Dr. Susanne Bublitz. „Eine 24/7-Angebotsstruktur an Kliniken für Routineversorgung aufzubauen, die wir besser in unseren Praxen leisten können, kann nicht im Sinne einer effektiven Gesundheitsversorgung sein. In Baden-Württemberg haben wir mit der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ein Erfolgskonzept, das zu nachweislich weniger Inanspruchnahmen des Notdienstes führt. Wir sollten gemeinsam daran arbeiten, die HZV auszubauen, um eine zukunftsfähige Versorgung zu schaffen.“

Das Problem der Ansätze liegt für Prof. Dr. Buhlinger-Göpfarth in dem mangelnden Einbezug von Hausärzt:innen in die Reformen: „Mit unseren Hausarztpraxen bilden wir das Fundament einer guten wohnortnahen Versorgung. Wenn es um Reformen geht, die unsere Praxen betreffen, ist es nicht zielführend, unsere Expertise auszuklammern. Wir müssen aktiv einbezogen werden.“

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