Mit dem Entschließungsantrag fordert der Bundesrat die Regierung auf, einen Gesetzentwurf zur Vergütung der Pflegestudierenden „sehr zeitnah“ vorzulegen und dabei auch die Refinanzierung der Praxisanleitung zu regeln. „Das ist ein dringend notwendiger Schritt zur Aufwertung des Pflegestudiums. Die hochschulische Pflegeausbildung muss massiv unterstützt werden, damit sie attraktiver wird“, bekräftigt DBfK-Präsidentin Christel Bienstein.
Die Praxiseinsätze in der akademischen Ausbildung werden bisher finanziell nicht unterstützt. Studierende haben durch die Praxiseinsätze aber kaum Möglichkeiten, sich mit Zuverdiensten wie in anderen Studiengängen das Studium zu finanzieren. „Diese Ungleichheit muss behoben wird. Wir brauchen mehr akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen, die die immer komplexer werdenden Anforderungen bewältigen, und damit wir in Deutschland die Versorgung sichern können und den Anschluss an internationale Standards nicht verlieren“, so Bienstein.
Der Wissenschaftsrat forderte bereits 2012 eine Akademisierungsquote in der Pflege von 10 bis 20 Prozent. Mit aktuell knapp zwei Prozent wird sie deutlich verfehlt. Nur mit mehr Studierenden an den Hochschulen kann die pflegerische Versorgung zukunftssicher werden. Weitere Schritte müssen folgen, wie der Ausbau der Pflegestudiengänge an den Hochschulen sowie die Schaffung attraktiver Karrieremöglichkeiten inklusive Vergütung für akademische qualifizierte Pflegefachpersonen.
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