Ungeachtet des bundesweit steigenden Interesses an kleinen eigenständigen Wohneinheiten blieb es weitestgehend unerkannt, dass durch die geplante Novelle des Gebäudeenergiegesetzes GEG der gesamte Tiny House-Markt zum Scheitern verurteilt gewesen wäre. Der Grund lag in der völlig ungeeigneten Heizungslösung für Mikrohäuser. Die anfangs allein priorisierten Wärmepumpen-Heizungsanlagen eignen sich für Mikrohäuser nicht. Sie haben keine Heizungskeller und Platz für Speichersysteme, die wasserführende Flächenheizungen speisen. Wirtschaftlich macht es keinen Sinn, allein für eine Heizung 20-40.000 Euro für ein Mikrohaus auszugeben, welches selbst nur 120.000 Euro kostet.
Nach aktuellem Stand der Technik und Entwicklung erfüllt ausnahmslos der elektronisch gesteuerte Pelletofen alle bestehenden und derzeit geplanten Anforderungen von mindestens 65% regenerativer Energie. Damit müssen keine strombasierten Heizungen mit „schmutziger Energie“ betrieben werden. Der Bundesverband zeigt sich deshalb zufrieden mit der Entscheidung, dass die GEG-Novelle technologieoffen gestaltet wird. „Wir müssen endlich zur Realität zurückkehren: Nicht Politiker erfinden technische Lösungen, sondern Wissenschaftler und Ingenieure ermöglichen unseren Fortschritt“, stellt BMVH-Präsident Peter L. Pedersen fest.
Mit der uneingeschränkten Gleichwertigkeit von Biomasse bleibt die einzige für Mikrohäuser ökologisch und energetisch sinnvolle Heizungsart erhalten. „Ohne diese Heizungslösung wäre der Tiny House-Markt ab dem 01.01.2024 Geschichte gewesen“, kontastiert Bundesgeschäftsführer Lars Bosse und weiter: „Keine andere Heizungsart kann nach heutigem Stand der Technik die künftigen gesetzlichen Anforderungen bei Mikrohäusern vollumfänglich erfüllen“.
Pedersen geht noch weiter: "Das Tiny House ist derzeit die einzige neue Wohnform, die über einen Prototypen- und Modell-Charakter hinausgekommen ist und bereits heute seriell in die Massenproduktion eingehen kann. Die Menschen wünschen sich kleinere Häuser, sie wollen energetisch nachhaltigere Häuser und der Markt kann liefern. Die Politik hat jetzt mit der GEG-Novelle ihren Beitrag geleistet, dass diese Idee einer ökologischen Mikrohaus-Wohnform eine echte Zukunft hat.“
Der Bundesverband Mikrohaus ist der Zusammenschluss von Herstellern, Dienstleistern, Zulieferern und Nutzern von Mikrobauten aller Art: zu Lande, zu Wasser und „in der Luft“ (= Baum- oder Stelzenhäuser). Er will im deutschsprachigen Raum die (grenzüberschreitende) Zusammenarbeit stärken. Außerdem sollen die Öffentlichkeit, Verwaltungen und Politik für die Herausforderungen im Zusammenhang mit Mikrohäusern sensibilisiert werden. Deshalb setzen wir uns für eine optimierte Einbindung von Mikrohäusern in die Gesetz- und Normengebung ein. Der Bundesverband möchte erreichen, dass new housing & downsizing mehr ist als eine "Tiny House" Bewegung.
Bundesverband Mikrohaus e.V.
Geschäftsstelle: Gohliser Straße 6
04105 Leipzig
Telefon: 0341 / 5861 9451
http://www.bv-mh-org
Bundesgeschäftsführer
Telefon: 0341 / 5861 9451
E-Mail: BGF@BV-MH.org