Grundsätzlich wird aus Sicht der DK mit diesem Kompromiss eine gute Balance zwischen den europäischen Besonderheiten und den Vorgaben des Baseler Ausschusses gefunden. Dies betrifft insbesondere die Behandlung von Wohnimmobilienfinanzierungen und Unternehmen ohne externes Rating bei der Berechnung des Output-Floors, die Fortgeltung der aktuellen Eigenmittelunterlegung bei bestehenden Beteiligungen und bei Krediten in Bankengruppen und -verbünden sowie die angemessene Berücksichtigung der verschiedenen Bankenstrukturen in der Europäischen Union beim Fit and Proper Verfahren.
Mit Bedauern nimmt die DK jedoch zu Kenntnis, dass in einigen wichtigen Regelungsbereichen das Bankenpaket deutlich hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückbleibt. Das gilt vor allem für die vorgenommenen Verschärfungen für Gewerbeimmobilienfinanzierungen, die nur geringen Verbesserungen bei den Verbriefungsregelungen und die wenigen proportionalen Erleichterungen für kleine und mittelgroße Banken und Sparkassen. Bei diesen Punkten ist es aus Sicht der deutschen Institute und ihrer Kunden erforderlich, dass bei der nächsten Überarbeitung der aufsichtlichen Regelungen Nachbesserungen vorgenommen werden.
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Telefon: +49 (30) 2021-0
Telefax: +49 (30) 2021-1900
http://www.bvr.de