Online-Sportwetten – Spieler verliert 480.000 Euro und bekommt sein Geld zurück

Bei Online-Sportwetten hatte ein Teilnehmer sprichwörtlich „Haus und Hof“ verzockt. Seine Verluste summierten sich auf mehr als 480.000 Euro. Nun ist ihm ein riesiger Stein vom Herzen gefallen, denn CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn zurückgeholt. Das Landgericht Hannover entschied mit Urteil vom 17. Juli 2023, dass die Anbieterin der Sportwetten im Internet den Verlust vollständig ersetzen muss, weil sie nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz für ihr Angebot verfügte.

Bis zum 30. Juni 2021 waren Online-Glücksspiele in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. Weniger bekannt war, dass auch Sportwetten im Internet zu den Online-Glücksspielen zählen und unter dieses Verbot fallen. Zum 1. Juli 2021 wurde dieses Verbot zwar etwas gelockert, jedoch müssen die Anbieter von Online-Glücksspielen und Sportwetten zwingend eine in Deutschland gültige Lizenz vorlegen können. „Ohne eine solche Lizenz sind die Online-Glücksspiele weiter verboten und die Spieler können ihren Verlust von den Anbietern zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

So verhielt es sich auch in dem zu Grunde liegenden Fall. Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten zwischen 2017 und 2022 an Online-Sportwetten teilgenommen und dabei mehr als 480.000 Euro verloren. Über eine in Deutschland gültige Lizenz hat die beklagte Anbieterin der Online-Sportwetten in diesem Zeitraum nicht verfügt. „Wir haben für unseren Mandanten daher die vollständige Rückzahlung seines Verlusts verlangt“, so Rechtsanwalt Cocron.

Die Klage hatte Erfolg. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatvertrag von 2011 waren Online-Glücksspiele in Deutschland grundsätzlich verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen, so das LG Hannover. Nach der Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrags zum 1. Juli 2021 konnten Online-Glücksspiele zwar erlaubt werden – aber nur wenn der Anbieter über die erforderliche Lizenz verfügt. Diese Erlaubnis sei der Beklagten jedoch nicht erteilt worden. Damit seien ihre Online-Sportwetten auch nach dem 30. Juni 2021 verboten gewesen. Die abgeschlossenen Verträge mit dem Spieler seien daher nichtig und die Beklagte müsse den Verlust vollständig ersetzen, entschied das LG Hannover.

Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag diene der Suchtprävention und dem Jugend- und Spielerschutz. Diese Ziele würden unterlaufen, wenn die Anbieter illegaler Glücksspiele das Geld behalten dürften, so das Gericht.

Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er an illegalen Online-Sportwetten teilgenommen hat. Es sei nicht ersichtlich, dass er das Verbot kannte und die Beklagte habe nicht das Gegenteil dargelegt, führte das Gericht weiter aus.

„Ob bei Online-Casinospielen, Online-Poker oder auch Online-Sportwetten – Spieler haben gute Chancen ihren Verlust zurückzuholen, wenn die Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt haben“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de

Ansprechpartner:
István Cocron
Rechtsanwalt
Telefon: +49 (30) 28878960
Fax: +49 (30) 288789620
E-Mail: kanzlei@cllb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel