Reform des Stiftungsrechts: Was das für Familienstiftungen bedeutet

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Kathmandu Nepal
Donnerstag, Apr. 24, 2025
Das bisher in den jeweiligen Landesstiftungsgesetzen geregelte Stiftungsrecht ist jetzt bundeseinheitlich geregelt. Dazu wurden die Paragraphen 80–88 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) neu gefasst. Die Stiftungsgesetze der Länder werden daher teilweise außer Kraft gesetzt. Sie sollen künftig nur noch die Aufsicht über die Stiftungen regeln.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Das müssen Stiftungen jetzt tun
Bestehende Testamente sollten besonders auch im Hinblick auf Nießbrauch oder andere Nutzungsrechte hin geprüft werden. „Familienstiftungen sollten – sofern noch nicht geschehen – ihre Satzung überprüfen und insbesondere überlegen, ob sie geheimhaltungsbedürftige Satzungsbestandteile in andere Regelwerke, etwa eine Geschäftsordnung für den Vorstand, wirksam auslagern können“, empfiehlt Hintermayer. Und weiter: „Stiftungen müssen den zwingend vorgeschriebenen Namenszusatz für Stiftungen umsetzen.“ Eingetragene Stiftungen heißen künftig e.S.; Verbrauchsstiftungen müssen den Zusatz eingetragene Verbrauchsstiftung oder e.VS. führen.
Eine etwas ausführlichere und detaillierte Fassung finden Sie hier: Reform des Stiftungsrechts: Jetzt handeln (ecovis.com)
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