AOK begrüßt Vorschläge der Regierungskommission zur Reform des Rettungsdienstes

Die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ hat heute gemeinsam mit Minister Lauterbach ihre Empfehlungen zur Reform des Rettungsdienstes vorgestellt. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer, lobt die Vorschläge der Kommission:

„Eine umfassende Reform des Rettungsdienstes ist überfällig, denn hier liegt aktuell Einiges im Argen. Die Vorschläge der Regierungskommission greifen die richtigen Themen auf und können die Qualität des Rettungsdienstes entscheiden verbessern. Wichtig ist zum Beispiel, dass Patientinnen und Patienten mit Schlaganfällen oder Herzinfarkten nicht mehr in das nächstbeste Krankenhaus transportiert werden, wie es leider immer noch viel zu oft vorkommt. Stattdessen sollten sie in Kliniken mit adäquater personeller und technischer Ausstattung für die Behandlung dieser Notfälle versorgt werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir eine bedarfsgerechte Steuerung der Patientinnen und Patienten durch Integrierte Leitstellen als zentrale Anlauf- und Koordinierungseinrichtungen. Sie sollten mit einem einheitlichen technischen System arbeiten und Notfälle sektorenübergreifend und über Landesgrenzen hinweg an die richtige Stelle steuern. Hier weisen die Vorschläge der Regierungskommission zur Regelung einheitlicher, bundesweiter Qualitätsstandards für den Rettungsdienst und zur Schaffung einer eigenständigen Norm im Sozialgesetzbuch V genau in die richtige Richtung.

Die Einsatzplanung darf künftig nicht mehr an den Kreis- und Ländergrenzen Halt machen. Voraussetzung dafür ist, dass die aktuelle Auslastung der Rettungswagen und der Kliniken digital verfügbar und bundesweit transparent gemacht wird. Daher begrüßen wir ausdrücklich den Vorschlag der Kommission, ein digitales Echtzeit-Register über die vorhandenen Ressourcen aufzubauen und auch hier einheitliche Standards für das gesamte Bundesgebiet zu schaffen.

Bei der Finanzierung des Rettungsdienstes darf es aber am Ende nicht wieder darauf hinauslaufen, dass Kosten originärer Aufgaben von Ländern und Kommunen in Richtung der gesetzlichen Krankenversicherung verschoben werden.“

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