ESRS Set 1: Europäische Kommission veröffentlicht erste verbindliche Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Donnerstag, März 20, 2025
Hintergrund
Die ESRS werden die Grundlage für eine umfassende und kohärente Berichterstattung über nachhaltige Geschäftspraktiken, soziale Verantwortung und Umweltauswirkungen bilden. Unternehmen werden verpflichtet, diese Standards bei der Erstellung ihrer nichtfinanziellen Berichterstattung zu berücksichtigen, um einheitliche und vergleichbare Informationen zu liefern. Betroffen sind:
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ESRS Set 1
Die Entwicklung des ESRS Set 1 war ein iterativer Prozess, der auf umfangreichen Rückmeldungen und Konsultationen basierte. Bereits im Juni wurde eine überarbeitete Version des ersten Sets, bestehend aus 12 ESRS, zur öffentlichen Konsultation gestellt. Diese Bemühungen führten zur Aufnahme von Erleichterungen, um die praktische Anwendbarkeit für Unternehmen zu erhöhen. Mehr als 600 Rückmeldungen gingen bei der Kommission ein und führten zu weiteren Anpassungen und Klarstellungen im endgültigen delegierten Rechtsakt.
Änderungen im veröffentlichten finalen Delegierten Rechtsakt
Der veröffentlichte endgültige Delegierte Rechtsakt enthält wichtige Änderungen und Klarstellungen, die die Einhaltung und Anwendung der ESRS sicherstellen sollen. Die wichtigsten Änderungen sind:
Die aktuelle Version der ESRS Set 1 finden Sie hier: Erste europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ec.europa.eu)
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