Was gilt jetzt wann und wo? Mit der Machete durch den GEG-Heizungsdschungel
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Donnerstag, Feb. 6, 2025
„Wenn, dann“ – ein Bedingungsgeflecht, das es in sich hat
Die Grundidee der Novelle (dieso ähnlich bereits im Koalitionsvertrag zu lesen war) ist denkbar einfach: In naher Zukunft sollen nur noch neue Heizungen in Gebäude eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Damit will die Bundesregierung Zielvorgaben der EU-Koalition nachkommen.
Nun sind die Pläne für die GEG-Neugestaltung nicht nur in der Öffentlichkeit und der Opposition lautstark auf Widerspruch gestoßen, sondern vor allem auch innerhalb der Regierung. Dies hat zu einigen Nachbesserungen und Änderungen geführt – aus Branchensicht zu teils höchst absurden, teils aber auch zu mehr als sinnvollen Konkretisierungen und Ergänzungen. Jedenfalls ist der einfache ursprüngliche Grundansatz nun einem wesentlich komplizierteren Geflecht aus „Wenn, dann“-Konstruktionen gewichen, das man vielleicht wie folgt skizzieren könnte:
Die Sache mit der Wärmeplanung …
Wann ein Austausch gefordert ist, Ausnahmen und Sonderregelungen
Technische Besonderheiten im Kleingedruckten: Hybridsysteme und Biomasse
Was folgt für den Neubau und was für den Bestand
Grundsätzlich legt die Pflicht zur überwiegend erneuerbaren Heizung im Neubausektor die Latte höher, doch ist schon aus Wirtschaftlichkeitsgründen in diesem Sektor sowieso bereits ein Übergewicht der erneuerbaren Heizsysteme festzustellen.
Hier ist der Druck also für einen großen Teil des Marktes nicht unbedingt zu rigide – auch wenn Vertreter der Bauindustrie angesichts der Neubaurückgänge am liebsten ein Aussetzen der bereits bestehenden energetischen und technischen Auflagen begrüßen würde – aber das dürfte angesichts der Klimakrise und den festen „Wärmewende“-Zielen kaum funktionieren.
Und der Bestand? Hier gehen die konkreten Verbote nicht mehr so weit wie ursprünglich vom Wirtschaftsministerium geplant. Insbesondere die FDP hat mit dem Mantra der Technologieoffenheit erfolgreich dazwischengegrätscht. Während die (nicht wenigen) Kritiker angesichts der etwas aberwitzigen Offenheit für theoretisch mögliche, aber aus Expertensicht unwahrscheinliche grüne und blaue Wasserstoffnetze in naher Zukunft von einer unverantwortlichen liberalen Fata Morgana sprechen, begrüßen die Befürworter, dass durch diese Änderungen die Einseitigkeit des nahezu nur die Wärmepumpe protegierenden Ursprungsentwurfs abgemildert werden konnte. Gerade die Miteinbeziehung der zuvor wenig berücksichtigten Fernwärme sowie das nicht voreilige Türzuschlagen vor noch nicht völlig ausentwickelten Zukunftstechnologien stellt in dieser Sichtweise eine wertvolle Korrektur dar.
Mit Spannung erwartet, aber schon wieder mit Hang zur Kontroverse: die Förderung
Gesetzgeberisch wesentlich einfacher auf die Beine zu stellen als eine Gesetzesnovelle ist an sich das begleitende Förderkonzept, das die gesetzgeberischen Peitschenhiebe nach dem Zuckerbrotprinzip abmildern soll. Hier liegt allerdings immer noch keine endgültige Fassung vor – angesichts der bereits zu Lebzeiten legendären Uneinigkeit in den Vorstellungen der Ampelkoalitionäre nicht unbedingt ein Zeichen dafür, dass die bisherigen Entwürfe ohne womöglich maßgebliche Veränderungen verabschiedet werden.
Dennoch soll hier der Erschließungsantrag skizziert werden, der bislang durchgesickert ist: Für den im GEG verlangten Umstieg auf eine zu mindestens 65 Prozent erneuerbar beheizte Anlage sollen bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert werden können – allerdings bei einer Obergrenze von 30.000 Euro für Einfamilienhäuser sowie für Mehrfamilienhäuser für die erste Wohneinheit – und damit bei maximal 21.000 Euro.
In den weiteren zwei bis sechs Wohneinheiten im Mehrfamilienhaus können noch maximal 70 Prozent von 10.000 Euro (sprich: 7.000 Euro) und ab der siebten Wohneinheit nur noch 70 Prozent von 3.000 Euro (also 2.100 Euro) gefördert werden – das gilt auch für Wohneigentümergesellschaften. Bei Nichtwohngebäuden werden ähnliche Fördergrenzen auf Basis von Quadratmeterzahlen angesetzt.
Die angesichts der handfesten Baupreisanstiege doch recht weit unten angesetzte Fördermittelobergrenze soll mutmaßlich verhindern, dass es bei den derzeit teuren Anlagen aufgrund der hohen Nachfrage zu Wucherpreisen auf dem Markt kommt – böse Zungen sagen allerdings, dass die angespannte Haushaltslage des Bundes vielleicht auch eine kleine Rolle spielen könnte.
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