Winterdienst bei Eis und Schnee

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Donnerstag, März 20, 2025
Herr Dietrich Rühle, 1. Vorsitzender des Mieterbundes Mittelrhein e. V. weist darauf hin, dass der Vermieter die Arbeiten durch einen Hausmeister erledigen lassen oder einen gewerblichen Räumungsdienst beauftragen kann. Die anfallenden Kosten können als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag geregelt wurde. Auch wenn der Vermieter seine Pflichten auf den Mieter abwälzt, muss er kontrollieren, ob ordnungsgemäß gefegt wurde. Er haftet unter Umständen im Schadensfall.
Grundsätzlich muss der Streupflichtige einige Vorgaben beachten, die meistens in städtischen Satzungen vorgegeben werden:
Tipp: Rechtsberatung zu mietrechtlichen Fragen erhalten Mitglieder kostenlos beim Mieterbund Mittelrhein e. V. (Telefon: 0261 / 15096 – oder – 02631 / 24547).
Mieterbund Mittelrhein e. V.
Markenbildchenweg 15
56068 Koblenz
Telefon: +49 (261) 15096
Telefax: +49 (261) 15700
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