E-Rezept: Aus für das bunte Papier-Rezept

Seit Anfang des Jahres haben das rosafarbene sowie das grüne Papier-Rezept für gesetzlich Versicherte ausgedient. Seitdem sind Ärzte verpflichtet, ihren Patienten verschreibungspflichtige Medikamente mit einem digitalen Rezept-Code auszustellen. Frei verkäufliche OTC-Arzneimittel (engl. over the counter, deutsch „über den Verkaufstisch“) dürfen freiwillig als E-Rezept verordnet werden. Wie das Ganze funktioniert, welche Vor- und Nachteile es gibt und wie es mit der Datensicherheit aussieht, erklären die ARAG Experten.

Möglichkeiten, das E-Rezept einzulösen
Die einfachste Möglichkeit ist das Einlösen des elektronischen Rezeptes mit der elektronischen Gesundheitskarte. Die wird in der Apotheke einfach in ein Kartenlesegerät gesteckt. Eine PIN ist laut ARAG Experten nicht nötig. Wer es herkömmlich mag, kann sich in seiner Arztpraxis einen ausgedruckten Rezeptcode auf Papier mitgeben lassen. In der Apotheke wird dieser einfach gescannt und anschließend das Medikament ausgegeben.

Gesetzlich Versicherte mit einem Smartphone haben zudem die Möglichkeit, ihre E-Rezepte in einer App zu verwalten. Die App steht kostenlos zur Verfügung und beinhaltet zusätzliche Informationen, wie z. B. eine Übersicht der Apotheken in der Nähe und deren Öffnungszeiten. Über eine Familienfunktion mit unbegrenzten Profilen können pflegende Angehörige zudem Rezepte von Familienmitgliedern verwalten und einlösen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass für die Nutzung der App ein NFC-fähiges Smartphone nötig ist, mit dem man kontaktlos zahlen kann. Darüber hinaus benötigt auch die elektronische Gesundheitskarte eine NFC-Schnittstelle. Zu erkennen ist die laut ARAG Experten an der sechsstelligen Kartenzugangsnummer sowie dem Symbol für drahtlose Übertragung am oberen Rand der Karte. Wer noch ohne entsprechende Gesundheitskarte unterwegs ist, kann diese bei seiner Krankenkasse beantragen.

Übrigens: Auch nach Videosprechstunden können sich Patienten ein E-Rezept ausstellen lassen.

Welche Vorteile hat das E-Rezept?
Es ist vor allem der Aufwand, der sich für Patienten, Arztpraxen und Apotheken deutlich verringert. So müssen Patienten, sofern sie in einem Quartal bereits bei ihrem Arzt waren und ihre Gesundheitskarte eingelesen wurde, sich nicht mehr erneut auf den Weg in die Praxis machen, wenn ein Folgerezept ausgestellt werden muss. Zudem können Versicherte das Rezept per App an eine Apotheke senden, um das verschriebene Arzneimittel vorzubestellen. Und natürlich werden durch die Digitalisierung Abläufe vereinfacht und Zettelwirtschaft vermieden.

Gibt es auch Nachteile?
Auch die Nachteile des E-Rezeptes sollten genannt werden. So weisen die ARAG Experten darauf hin, dass es bei der Signatur des Rezeptes zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Patienten können also unter Umständen nicht mehr direkt von der Arztpraxis in die Apotheke gehen, um das verschriebene Medikament abzuholen, weil das Rezept von der Apotheke noch nicht abgerufen werden kann. Ein weiterer Nachteil: Obwohl das E-Rezept seit Anfang des Jahres verpflichtend ist, gibt es noch keine Sanktionen, wenn Ärzte ausschließlich Papierausdrucke aushändigen, Patienten also nach wie vor für jedes Rezept in die Praxis kommen müssen.

Ist das E-Rezept datensicher?
Das E-Rezept wird vom Arzt digital und fälschungssicher signiert und im sogenannten E-Rezept-Fachdienst, einem zentralen System, gespeichert. Durch eine Mehrfachverschlüsselung sind die Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt. Mit der Signatur erhält das Rezept einen Code, der unmittelbar an die Gesundheitskarte oder die App des Patienten übermittelt oder ihm in Papierform übergeben wird. Dieser Code ist einzigartig und enthält alle Informationen, die für das jeweilige Rezept wichtig sind. 100 Tage, nachdem das Rezept eingelöst wurde, werden die Daten automatisch gelöscht. Auch um das Rezept abzurufen, nutzt die Apotheke den E-Rezept-Fachdienst. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass jedes E-Rezept nur einmal eingelöst werden kann. Wie ihre Papier-Vorgänger sind E-Rezepte 28 Tage gültig. Bei technischen Problemen muss auf das rosa Papier-Rezept zurückgegriffen werden.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel