MVZ: Mit welcher Rechtsform Sie am meisten Steuern sparen können

Kathmandu Nepal
Montag, März 17, 2025
Vor 20 Jahren hat der Gesetzgeber mit dem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) einen neuen Leistungserbringer in der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Da das MVZ grundsätzlich die Rechtsform einer Personengesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR) oder einer Kapitalgesellschaft (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH) haben kann, ergeben sich für die Ärzte-Gesellschafter aus der gewählten Rechtsform unterschiedliche steuerliche Konsequenzen.
Gerade bei der GmbH soll es steuerliche Einsparmöglichkeiten geben. Doch ist das wirklich so? „Dazu sollte man die wesentlichen Unterschiede der Rechtsformen und die steuerlichen Besonderheiten von Transparenz- und Trennungsprinzip kennen“, sagt Theresa Günther, Steuerberaterin und Fachberaterin für das Gesundheitswesen bei Ecovis in München.
Die Unterschiede von MVZ GbR und MVZ GmbH
Eine MVZ GbR ist eine Rechtsform, bei der mehrere Ärzte fachlich zusammenarbeiten, um medizinische Dienstleistungen gemeinsam anzubieten. Die Haftung der Gesellschafter ist in der Regel persönlich und unbeschränkt. Das bedeutet, dass sie mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten des MVZs haften.
Eine MVZ GmbH ist eine eigenständige juristische Person, bei der das Haftungsrisiko der Gesellschafter auf das eingebrachte Kapital beschränkt ist. Damit ist die persönliche Haftung der Gesellschafter begrenzt.
Beide Rechtsformen haben ihre Vor- und Nachteile. Eine MVZ GbR ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen den Gesellschaftern, während eine GmbH eine größere Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung und der Geschäftsführung bietet. „Die Wahl zwischen den Rechtsformen hängt auch immer von den individuellen Bedürfnissen und Zielen der Beteiligten ab“, weiß Günther. Je nachdem, welche Rechtsform Ärztinnen und Ärzte für das MVZ wählen, ist die steuerliche Behandlung unterschiedlich.
Die steuerliche Seite bei der GbR
Eine GbR ist meist eine freiberufliche Personengesellschaft, für die diese Regeln gelten:
Welche Steuerregeln für eine GmbH gelten
Eine GmbH ist, im Gegensatz zur GbR, eine Kapitalgesellschaft.
„Um eine vermeintliche steuerliche Vorteilhaftigkeit einer MVZ GmbH im Vergleich zu einer MVZ GbR beurteilen zu können, sollten Ärztinnen und Ärzte, die die Rechtsform wechseln wollen, die steuerlichen Vor- und Nachteile mit ihrem Steuerberater berechnen“, empfiehlt Ecovis-Steuerberater Mathias Parbs in Rostock.
Auf den Einzelfall kommt es an
Je nach Einzelfall kann es sein, dass die MVZ GbR mit ihrer Gesamtsteuerbelastung im Vorteil ist, weil eine Versteuerung nur auf einer Ebene – der Gesellschafterebene – stattfindet. Die Gewinne der MVZ GmbH werden im Vergleich höher besteuert. Eine Ausnahme hiervon gibt es dann, wenn das MVZ die Gewinne nicht ausschütten, sondern investieren (thesaurieren) will. Dabei ist auch noch zu berücksichtigen, dass die MVZ GmbH an die an ihr beteiligten Ärzte in aller Regel ein monatliches Gehalt zahlt. „Dieses mindert natürlich den Gewinn und damit die Steuerbelastung der MVZ GmbH. Die Ärzte müssen aber wiederum mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz das Gehalt versteuern“, sagt Parbs.
Grundsätzlich sollten Ärztinnen und Ärzte immer eine auf den konkreten Einzelfall bezogene Vergleichsrechnung anstellen. „Es ist wichtig zu beachten, dass die Wahl der Rechtsform, unabhängig von steuerlichen Motiven, auch zu den Vorstellungen der Partner passt. Daher sollten Ärztinnen und Ärzte diese Entscheidung gut überlegen und sie idealerweise mithilfe eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts treffen“, sagt Ecovis-Expertin Günther.
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com