Für zulassungsrechtliche Angelegenheiten stehen die Außenstellen in Freiensteinau, Grebenhain, Schlitz, Mücke und Schotten zur Verfügung. Lediglich in Schotten können Bürgerinnen und Bürger ohne vorherige Terminvereinbarung zulassungsrechtliche Angelegenheiten klären.
Die bundeseinheitliche Behördennummer 115 ist bis 18 Uhr erreichbar. Dort können beispielsweise Fragen nach Zuständigkeiten, benötigten Unterlagen, den richtigen Ansprechpersonen oder verschiedene Anliegen direkt geklärt werden.
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