INVEST-Programm: Steuerfreier Zuschuss für Wagniskapital von Investoren

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Mittwoch, März 19, 2025
Deutschland gründet laut Ansicht der Politik zu wenig Start-ups und innovative Unternehmen. Dazu kommt, dass in anderen Ländern, etwa in den USA, eine einfachere Finanzierung möglich ist. Das wollte der Gesetzgeber ändern, indem er Beteiligungen an innovativen Unternehmen fördert. Die steuerfreie Förderung wird dann direkt an den Investor ausbezahlt.
Was können sich Investoren fördern lassen?
Eine volljährige Privatperson oder Beteiligungsgesellschaft kann sich den Erwerb von neu ausgegebenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, zum Beispiel an einer GmbH oder Genossenschaft, fördern lassen. Nicht im Gesetz aber in den Förderrichtlinien ist geregelt, dass das Unternehmen
Daneben gibt es noch umfangreiche Sonderregelungen, die der Missbrauchsverhinderung dienen. Der Erwerber muss die Anteile des erworbenen Unternehmens mindestens drei Jahre halten. Für den zweiten Zuschuss darf er die Anteile höchstens zehn Jahre halten.
Welche Förderung bekommen Investoren?
Ist ein Antrag notwendig?
Sowohl das Unternehmen als auch der Investor müssen Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Bei Gründung gibt es Ausnahmen.
Das sollten Investoren und (Start-up-)Unternehmen jetzt tun
„Investoren und förderfähige Unternehmen sollten unbedingt die Möglichkeiten der BAFA in Anspruch nehmen. So nutzen sie die Chancen, die sich auf beiden Seiten geben. Das Antragsverfahren ist umfangreich. Externer Rat ist daher nötig, um den Fördertopf voll ausschöpfen zu können“, erklärt Mattias Laudahn, Unternehmensberater bei Ecovis in Rostock.
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