Meisterprämie für Handwerker/-innen

Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung im Handwerk können in Baden–Württemberg seit Januar 2020 eine Prämie von 1.500 Euro für ihren erfolgreichen Prüfungsabschluss beantragen. Beschäftigungsort und/oder Hauptwohnsitz der Meisterabsolventen müssen zum Zeitpunkt der abgelegten Prüfung in Baden-Württemberg liegen. Die Meisterprämie im Handwerk kann bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt werden.

2023 durften sich 313 Meister/-innen aus dem Bezirk der Handwerkskammer Karlsruhe über die Prämie von je 1.500 Euro freuen. Insgesamt zahlte die Kammer im vergangenen Jahr 469.500 Euro aus. Seit Beginn der Auszahlung im Jahr 2020 wurden insgesamt 1.349 Meisterprämien ausgezahlt mit einer Fördersumme in Höhe von 2.023.500 Euro.

Für Handwerkskammerpräsident Joachim Wohlfeil ist diese Weiterbildungsförderung ein wichtiger Baustein in Richtung gesellschaftlicher Anerkennung der Gleichwertigkeit und Gleichbehandlung beruflicher und akademischer Bildung. Allerdings deckt diese Summe bei weitem nicht die Kosten ab, die in eine Weiterbildung zum Meister/-in investiert werden müssen. Wohlfeil fordert deshalb die Landesregierung auf, die Meisterprämie für einen erfolgreichen Meisterabschluss zu erhöhen.

Die Meisterinnen und Meister – alleine im Bezirk der Handwerkskammer Karlsruhe über 300 pro Jahr – leisten wichtige und wertvolle Arbeit, insbesondere für die Ausbildung. „Der Meisterabschluss ist außerdem die beste Grundlage zur Übernahme und Führung eines Betriebs“, Wohlfeil fügt hinzu: „Mit der Meisterprämie investiert das Land in kluge Köpfe und die wirtschaftliche Kraft von morgen.“

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