Worauf sollten Anlegende bei solchen Immobilieninvestments achten?

Breaking News:
Erster Fluss flächendeckend von der Mündung bis zur Quelle auf Mikroplastik beprobt
FPZ EVO mit Smartwave-Technologie – Die Zukunft der Seitenkanalverdichte
Auf der Fuhrparkmesse in Düsseldorf: Softwarehersteller Community4you feiert Excel-Veteranen
Big Data versus DSGVO – Mit großer Macht kommt große Verantwortung
Kathmandu Nepal
Freitag, März 21, 2025
Was können Sie tun, wenn ein Projekt gescheitert ist oder zu scheitern droht und die Rückzahlung Ihres Geldes gefährdet ist?
Die Stiftung Warentest rät:
1. Auf die vorgeschriebenen Informationen schauen
Unternehmen, die per Crowdfunding-Plattformen Projekte finanziert und dafür Vermögensanlagen herausgegeben haben, müssen ihren Jahresabschluss spätestens sechs Monate nach Geschäftsjahresende beim Bundesanzeiger zur Veröffentlichung einreichen. Wenn dieser auf unternehmensregister.de stark verspätet oder nicht abrufbar ist, ist das ein Warnzeichen. Sie haben sogar das Recht, sich den Abschluss zusenden zu lassen (Paragraf 23, Absatz 1 Vermögensanlagengesetz).
2. Selbst nach den Gründen für Probleme suchen
Sie haben festgestellt, dass Zins- oder Rückzahlungen ausgefallen sind? Dann hilft es, auf Recherchereise im Internet zu gehen. Häufig gibt es schon Foren/Initiativen von Anlegenden, die sich über ein Projekt in Schieflage austauschen. Oder Sie gründen selbst eine Interessengemeinschaft mit eigener Internetseite, wie zum Beispiel ein Anleger der Plattform Bergfürst.
3. Auf die Suche nach Mitstreitern gehen
Die Kosten für rechtliche Schritte seien bei Crowdinvestings „im Verhältnis zum Schaden oft unverhältnismäßig hoch, sie können ihn auch weit übersteigen“, warnt die Stiftung Warentest. So sehe bei 1.000 Euro das Gesetz knapp 700 Euro für Gerichtskosten und Anwaltsgebühren vor, durch zwei Instanzen wären es gut 1.500 Euro im Fall einer erfolglosen Klage. Auch ist es schwierig, Anwälte zu finden, die wegen des hohen Aufwands solche Fälle übernehmen. Anders sieht es aus, wenn sich Anleger zusammenschließen und gemeinsam einen Rechtsanwalt beauftragen.
Wie kann ich noch mit wenig Geld in Immobilien investieren?
Hier gibt es vor allem drei Möglichkeiten:
Quellen:
Investmentcheck.de: https://www.investmentcheck.de/
https://www.investmentcheck.de/kapitalmarkt-in-der-krise/
https://investmentcheck.community/
Stiftung Warentest: https://www.test.de/Crowdfunding-Worauf-es-bei-der-Schwarmfinanzierung-ankommt-6082986-0/
https://www.test.de/Crowdfunding-Erstmals-Insolvenzverfahren-bei-Immobilienprojekt-5230204-0/
https://www.test.de/Crowdfunding-Vergleich-fuer-Exporo-Anleger-5965570-0/
Verbraucherzentrale Hessen: https://www.verbraucherzentrale.de/marktbeobachtung/crowdinvesting-informationen-fuer-verbraucher-oft-unzureichend-40639
http://unternehmensregister.de/
Den kompletten biallo.de Ratgeber zu diesem Thema gibt es hier: https://biallo.link/lzb2i7os/
Biallo & Team GmbH
Achselschwanger Str. 5
86919 Utting
Telefon: +49 (8806) 333840
Telefax: +49 (8806) 3338419
http://www.biallo.de