Grundsteuer: Wie Landwirte von Steuerermäßigungen für den Wohnteil profitieren können

Kathmandu Nepal
Mittwoch, März 19, 2025
Wie können Landwirte und Landwirtinnen die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen?
Aktive Land- und Forstwirte mit Wohneigentum in Bayern und Niedersachsen können die Ermäßigung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung für die betroffenen Wohnungen bei ihrem Finanzamt beantragen. Damit das Finanzamt prüfen kann, ob die notwendigen Voraussetzungen vorliegen, müssen beantragende Landwirte zugeschickte Fragebögen ausfüllen oder den Finanzbeamten bei der Bescheiderstellung Fragen zum Umfang der Bewirtschaftung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs beantworten.
„Es ist wichtig, dem Finanzamt zu melden, wenn Gründe für die Ermäßigung bei der Wohnung wegfallen“, sagt Carmen Eibl. „Ermäßigungsgründe sind beispielsweise nicht mehr gegeben, wenn der Landwirt den Betrieb verpachtet oder der Altenteiler stirbt und der Landwirt die Wohnung anschließend zu nicht begünstigten Zwecken vermietet“, erklärt die Ecovis-Steuerberaterin.
In Bayern können die Gemeinden für diese Betriebsleiterwohnungen einen eigenen reduzierten Hebesatz für die Grundsteuer B festlegen (Artikel 5, Absatz 2, Bayerisches Grundsteuergesetz, BayGrStG). „Ob Gemeinden das tatsächlich in der Praxis umsetzen, bleibt abzuwarten. Damit ließen sich die Folgen der Herausnahme dieser Wohngebäude aus der Grundsteuer A und den künftigen Ansatz im Rahmen der Grundsteuer B abmildern“ sagt Carmen Eibl.
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com