Wer 2019 bei der Deutschen Bahn ein Ticket buchen wollte, musste sich auf der Online-Plattform des Unternehmens entscheiden, ob er als Mann oder als Frau bestellen wollte. Das ist diskriminierend für non-binäre Personen, die sich keinem der beiden Geschlechter zugehörig fühlen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, welcher eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main bestätigte (Az.: X ZR 71/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .
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