- das 55. Lebensjahr vollendet haben und
- in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren oder
- mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei (etwa als Beamter oder durch einen Verdienst über der Entgeltgrenze), von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig waren.
Übersetzt heißt das: Nur wenn Sie in den vergangenen fünf Jahren über zweieinhalb Jahre pflichtversichert gewesen waren, können Sie noch mit Mitte Fünfzig den Wechsel von der PKV zur GKV schaffen. In der Praxis dürfte ein solcher Fall eher selten vorkommen. Völlig unmöglich ist ein später Wechsel in die GKV aber nicht, auch wenn ein angekündigtes neues Gesetz vermutlich weitere Hürden einziehen wird.
Eignet sich die Familienversicherung als Rettungsanker?
Eine der wenigen Möglichkeiten, als Senior zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen, ist die Familienversicherung. Doch als Rettungsanker taugt sie nur bedingt. Für die meisten Berufstätigen scheidet sie aus. Denn wer sich beitragsfrei über die Ehefrau oder den eingetragenen Lebenspartner in der gesetzlichen Kasse mitversichern will, darf selbst nur geringe Einnahmen haben. Maximal erlaubt ist derzeit ein monatliches Einkommen von 505 Euro – im Minijob von 538 Euro.
Rentner und Rentnerinnen können den späten Wechsel von der PKV zur GKV hingegen schaffen, wenn ihre Bezüge unter der Einkommensgrenze für die Familienversicherung bleiben. Wer eine höhere Rente bekommt, kann mit einem Trick nachhelfen, um die monatlichen Auszahlungen unter 505 Euro zu drücken. Senioren und Seniorinnen dürfen statt der Vollrente auch nur eine Teilrente in Höhe von zehn bis 99 Prozent abrufen. Dies erlaubt das Flexirentengesetz. Ein vorübergehender Wechsel in die Familienversicherung gestaltet sich jedoch nicht einfach und erfordert meist professionelle Hilfe. Neben der gesetzlichen Rente sind nämlich auch weitere Einkünfte wie Mieten, Zinsen und private Renten zu berücksichtigen.
Tipp: Beziehen Sie wieder Ihre volle Rente, endet die beitragsfreie Familienversicherung. Sie dürfen jedoch als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Für einen solchen Fall schreibt der Gesetzgeber eine obligatorische Anschlussversicherung vor.
Wer es über die Familienversicherung des Ehepartners zurück in die gesetzliche Krankenversicherung schafft, wird automatisch Mitglied in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Einen Anspruch auf Leistungen haben Sie aber erst nach einer Vorversicherungszeit von zwei Jahren. Waren Sie zuvor privat pflegeversichert, profitierten Sie von einer Neureglung. Auch diese Vorversicherungszeiten werden seit 2019 berücksichtigt, wenn Sie durchgängig versichert waren und ein nahtloser Übergang zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung erfolgt.
Ausnahmeregel für Schwerbehinderte
Ein Wechsel von der PKV in die GKV kommt auch in bestimmten Ausnahmefällen in Frage. “Wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat, kann die freiwillige Aufnahme in eine gesetzliche Kasse beantragen”, informiert Rechtsanwältin Schörnig. Dies muss innerhalb von drei Monaten geschehen, nachdem die Behinderung festgestellt wurde. Allerdings ist auch für solche Härtefälle eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse nur möglich, wenn bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt werden. Die größte Hürde bleibt aber das Alter: “Die meisten Krankenkassen haben in ihrer Satzung ein Höchstalter von 45 beziehungsweise 50 Jahren für eine Aufnahme festgelegt”, sagt die Fachanwältin für Sozialrecht.
Später Wechsel von PKV zur GKV hat finanzielle Nachteile
Wollen Sie raus aus der privaten und zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, sollten Sie sich früh beraten lassen. Denn Sie müssen nicht nur komplexe Detailregeln beachten, sondern auch auf das richtige Timing achten. Wechseln Sie erst spät von der PKV zur GKV, kommen Sie im Alter nicht mehr in die günstigere Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und müssen als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich mehr bezahlen. Als Faustregel gilt: Mit 40 Jahren kann sich ein Wechsel von der PKV zur GKV noch lohnen. Wer älter ist, sollte nachrechnen lassen.
Tipp: Pflichtversicherte Ruheständler (KVdR) zahlen deutlich niedrigere Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als freiwillig versicherte oder Rentner, die ihre private Krankenversicherung weiterführen. Beitragspflichtig in der KVdR sind gesetzliche und betriebliche Renten, Versorgungsbezüge wie etwa Pensionen sowie Einkünfte aus selbstständigen Nebentätigkeiten. Renten bis 176,75 Euro monatlich bleiben beitragsfrei.
Freiwillig Versicherte zahlen darüber hinaus auch Beiträge auf Mieteinnahmen, Zinsen und Einkünfte aus privaten Rentenversicherungen, mit denen viele Selbstständige für das Alter vorgesorgt haben. Einen Freibetrag gibt es nicht.
Doch wen nimmt die Kasse in die KVdR auf? “Nur wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens 9/10 der Zeit, also zu 90 Prozent, in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert oder mitversichert war, hat im Alter Anspruch auf die günstige Pflichtversicherung der Rentner”, sagt Fachanwältin Schörnig. Angerechnet werden die Jahre in sozialversicherungspflichtigen Jobs, aber auch Pflege- und Erziehungszeiten. Seit 2017 bekommen Frauen pro Kind drei Mitgliedsjahre in der GKV gutgeschrieben. Auch freiwillig gesetzlich versicherte Rentner können einfacher in die KVdR wechseln. Denn seit der Neuregelung zählen sämtliche Versicherungszeiten in der GKV, nicht nur die als Pflichtversicherte.
Wie sich die notwendige Vorversicherungzeit für die KVdR berechnet, sehen Sie an folgendem Beispiel:
Eine Angestellte beginnt im September 1974 im Alter von 17 Jahren ihr Berufsleben. Bis zur Geburt ihres ersten Kindes im Jahr 1987 arbeitet sie als Festangestellte. Sie bekommt ein weiteres Kind und kehrt nicht in den Job zurück. In dieser Zeit ist sie über ihren Ehemann privat versichert. Seit 2006 arbeitet sie wieder als Festangestellte und ist gesetzlich versichert. Im September 2024 geht sie mit 66 Jahren in Rente.
Erwerbsleben: von 1974 bis 2024 (50 Jahre)
Zur Prüfung der Vorversicherungszeiten betrachtet die Krankenkasse nur die zweite Hälfte des Erwerbslebens, in diesem Fall die letzten 25 Jahre vor der Rente:
90 Prozent von 25 Jahren (9/10-Regelung) = 22,5 Jahre
Von 1999 bis 2024 müsste die Rentnerin also insgesamt 22,5 Jahre gesetzlich versichert gewesen sein, um in die günstige KVdR aufgenommen zu werden. Ihre Zeiten in der GKV werden addiert:
18 Jahre pflichtversichert (2006-2024)
6 Jahre Erziehungszeiten (2 Kinder x 3 Jahre)
= 24 Jahre
Da sie zwei Kinder großgezogen hat, erreicht sie die erforderliche Vorversicherungszeit.
Auch privatversicherte Rentnerinnen und Rentner, die vor dem Ruhestand mehrere Jahre in einer Festanstellung gearbeitet und Kinder großgezogen haben, könnten die Versicherungszeiten für die KVdR erfüllen. Ob ein Wechsel von der PKV zur günstigeren GKV möglich wäre, prüft aber keine Stelle automatisch – weder Krankenkasse noch Rentenversicherung. Wer sich dem Rentenalter nähert, sollte daher einen Antrag auf Prüfung seines Versicherungsstatus stellen.
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