Das Recht auf Reparatur

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Kathmandu Nepal
Samstag, Apr. 26, 2025
Die strengen Reparatur- und Informations-Verpflichtungen der Hersteller gelten bislang allerdings nur für Produktgruppen, für die bereits aus anderen Richtlinien Anforderungen an die Reparierbarkeit bestehen. Das sind:
Warum ausgerechnet Schweißgeräte, aber beispielsweise keine Bohr- oder Mähmaschinen Bestandteil der Verordnung sind, wird wohl das Geheimnis des EU-Parlaments bleiben. Das hat sich allerdings eine Ausweitung der Richtlinie auf weitere elektronische Gebrauchsgüter vorbehalten.
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