Entbürokratisierung des Steuerrechts: Bürgernahe Einkommensteuer und vereinfachte Unternehmensteuer

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Donnerstag, Apr. 3, 2025
Am 21. Juli 2023 ernannte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Schreiben die Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“. Sie hat den Auftrag, ein weniger komplexes und zukunftsfähiges Steuerrecht auszuarbeiten, das sich gleichzeitig auch realistisch umsetzen lässt. Konkret soll die Anwendung des Rechts ressourcenschonender, nachweisärmer und digitaler werden.
Zeitgleich erarbeitet die Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ Reformvorschläge für die Besteuerung von Unternehmen. Schnittmengen ergeben sich vor allem in der Besteuerung von betrieblichen Aktivitäten.
„Vereinfachte Unternehmensteuer“ reduziert Bürokratieaufwand
Am 12. Juli 2024 legte die Kommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ ihren Bericht vor, in dem sie Vorschläge zur Verbesserung der Besteuerung von Unternehmen formuliert hat. Ziel ist eine Strukturreform des geltenden Unternehmensteuerrechts. Dieses ist laut BMF derzeit noch zu ineffizient und überbürokratisch. Nach Ansicht der Experten ist ein Steuerrecht notwendig, das die Innovationskraft und die Risikobereitschaft der Unternehmen unterstützt. Das soll für kleine Familienbetriebe genauso gelten wie für Start-ups oder große DAX-Konzerne. Außerdem sollen Digitalisierung, Risikomanagement und kooperative Verfahrensregeln für Veranlagung und Betriebsprüfung die Unternehmen und die Finanzverwaltung entlasten.
Die Expertenkommission hat in ihrem Bericht konkrete Reformforderungen definiert. Unter anderem sollen Steuerpflichtige durch das „Once-Only“-Prinzip jede Information nur noch einmal den staatlichen Instanzen übermitteln müssen. Alle zuständigen Stellen haben dann Zugriff darauf. „Allein durch diese Maßnahme könnte das Bundesfinanzministerium den Bürokratieaufwand erheblich reduzieren“, sagt Ecovis-Steuerberater Stefan Lange. „Eigentlich ist die Umsetzung auch kein großer Aufwand. Ob die Politik jedoch den Mut hat, sich der Aufgabe einer grundlegenden Reform des Unternehmensteuerrechts zu stellen, bleibt offen.“
Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“
Aufgrund der schlechten Datenlage und der engen zeitlichen Vorgaben konnten die Experten der Kommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ nur punktuelle Verbesserungsvorschläge entwickeln. Jedoch fordern sie den Einsatz einer umfassenden Steuerreformkommission. Die Themenvorschläge der Expertenkommission umfassen unter anderem:
„Viele der bislang bekannten Vorschläge gehen in die richtige Richtung. Es bleibt spannend, was der Gesetzgeber davon umsetzen wird“, sagt Ecovis-Experte Stefan Lange.
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