Erleichterungen für Balkonkraftwerke: Booster für erneuerbare Energien

Die energiepolitischen Maßnahmen der Bundesregierung greifen: Im ersten Halbjahr 2024 konnte Deutschland bereits 58 Prozent seines Stroms aus erneuerbaren Energien beziehen – ein Plus von sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Mit weiteren Gesetzesänderungen und Erleichterungen insbesondere für Balkonkraftwerke will die Regierung diesen Trend weiter forcieren. Die Neuerungen erklärt Ecovis-Steuerberaterin Karin Merl in Regensburg.

Im April 2024 haben Bundestag und Bundesrat das neue Solarpaket I verabschiedet. Es setzt wesentliche Elemente der Solarstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) um. Ziel ist es, den schnelleren Ausbau von Wind- und Solarstrom zu fördern, die Gesamtleistung bis 2028/29 von 600 auf 800 Terawattstunden zu erhöhen und damit den steigenden Bedarf der Industrie, bei der Wärmeerzeugung und für die Elektromobilität zu decken. Gleichzeitig wird der Ausbau auch von Netzen und Speichern für Industrie, Gewerbe und Wohngebäude intensiviert.

Erleichterungen für Balkonkraftwerke

Des Weiteren sind Anpassungen im Einkommensteuergesetz vorgesehen, um Erleichterungen für Balkonkraftwerke zu gewährleisten. Mit den Änderungen sollen die Einnahmen und Entnahmen einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) zum Beispiel auf Einfamilienhäusern mit einer Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 30 Kilowatt (kW), insgesamt jedoch höchstens 100 kW pro Steuerpflichtigen, als steuerfrei gelten. Von April bis Juni 2024 wurden mehr als 152.000 neue Anlagen in Betrieb genommen – ein Plus von 52 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Derzeit sind insgesamt gut eine halbe Million Balkonkraftwerke in Betrieb – Tendenz stark steigend. Denn durch die Gesetzesänderung soll der Vermieter lediglich ein Mitspracherecht haben, wenn der Mieter ein Balkonkraftwerk anbringen möchte. Eine Blockade des Vermieters ist nicht mehr möglich. Mit dem Solarpaket I ist auch die Installation neuer Balkonkraftwerke erleichtert, da die Pflicht zur Einführung digitaler Stromzähler entfällt. Darüber hinaus ist eine vereinfachte Anmeldung beim Netzbetreiber von leistungsstärkeren Anlagen mit einer Leistung von bis zu zwei kW möglich.

Neu ist außerdem, dass sich Anlagen mit Voll- und Teileinspeisung kombinieren lassen. Das Konzept der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ermöglicht Eigentümern und Mietern in Mehrfamilienhäusern den direkten Zugang zu günstigem Solarstrom, ohne dass sie diesen ins allgemeine Netz einspeisen müssen. Das bietet eine kostengünstige Lösung und verbessert die Abrechnungsmodalitäten für Strom, der sich nicht durch PV-Dachstrom abdecken lässt. Künftig wird Mieterstrom auch auf Gewerbegebäuden gefördert, wenn die Mieter den dort erzeugten Strom direkt verbrauchen.

„Mit dem Solarpaket I können Unternehmen und Privatpersonen noch unkomplizierter eigenen Strom erzeugen. Wir raten jedoch dazu, gerade wenn Betreiber Anlagen kombinieren wollen, sich Expertenrat einzuholen, damit sie die Grenzwerte einhalten und damit auch wirklich von den steuerlichen Erleichterungen profitieren können“, sagt Merl.

Überblick über die bisherigen Maßnahmen

Zum 1. Januar 2023 trat das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft, eine der größten energiepolitischen Gesetzesnovellen. Die Einführung des Nullsteuersatzes hat zu einer erheblichen Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien geführt. Lesen Sie hier über die von der Einkommensteuer befreiten Einnahmen im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage, solange sie eine Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von 30 kW nicht überschreiten. Welche Einspeisevergütungen ab dem 1. August 2024 gelten, können Sie hier nachlesen.

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