Erneuter Erfolg für Dr. Stoll & Sauer: Rückzahlung von Corona-Soforthilfe am VG Karlsruhe abgewendet

Breaking News:
Embedded Softwareentwicklung: Besonderheiten und Herausforderungen
Backorder und Catchen von Domains: Die Strategie zur Wunschdomain
World’s first full integration of IEC 61850 into plant engineering with Engineering Base
Weltweit erste Vollintegration der IEC 61850 ins Anlagen-Engineering mit Engineering Base
Kathmandu Nepal
Samstag, März 15, 2025
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer betrachtet das Urteil als bedeutenden Erfolg für die von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen und Selbstständigen. Es dient als wegweisendes Signal für weitere Verfahren im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt von Rückzahlungsbescheiden betroffenen Unternehmen, sich juristisch im Online-Check beraten zu lassen. Weitere Informationen zum Thema Corona-Soforthilfen gibt es auf einer Spezialwebsite der Kanzlei.
2023 kam es plötzlich zu Rückforderungen der Corona-Hilfen
Die Corona-Hilfen wurden während der Pandemie als schnelle und unbürokratische Unterstützung für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler angekündigt. Damals versprach der Bundesfinanzminister Olaf Scholz, dass eine Rückzahlung nicht erforderlich sei. In Baden-Württemberg machten daraufhin über 250.000 kleine und mittlere Unternehmen von dieser Hilfe Gebrauch. Nun stehen viele vor einem unerwarteten Problem. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die aktuelle Lage zusammen und wirft einen Blick auf das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe:
Corona-Soforthilfe: Fazit der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zum Urteil des VG Karlsruhe
Für viele Unternehmen, Selbstständige, Soloselbständige und Freiberufler war die Corona-Pandemie eine herausfordernde und existenzbedrohende Zeit. Die Corona-Soforthilfe war eine dringend benötigte Entlastung. Doch die aktuellen Rückforderungen belasten die Betroffenen erneut erheblich und gefährden ihre Existenz. Diese Forderungen stehen in starkem Widerspruch zu der ursprünglich versprochenen unbürokratischen Unterstützung. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt von Rückzahlungsbescheiden bedrohten Unternehmen, sich juristisch im Online-Check beraten zu lassen. Die Kanzlei hat bereits mehrere Verfahren für Unternehmen gewonnen. Weitere Informationen zum Thema Corona-Soforthilfen gibt es auf einer Spezialwebsite der Kanzlei. Sich zu wehren, lohnt sich, wie die Urteile des Verwaltungsgerichts Freiburg zeigen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat eines davon erstritten.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Verwaltungsrecht. Mit der Expertise von 23 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das Verfahren in erster Instanz gewonnen. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de