Facebook-Datenleck: BGH stellt Ansprüche der Verbraucher auf Schadensersatz in Aussicht

Breaking News:
Embedded Softwareentwicklung: Besonderheiten und Herausforderungen
Backorder und Catchen von Domains: Die Strategie zur Wunschdomain
World’s first full integration of IEC 61850 into plant engineering with Engineering Base
Weltweit erste Vollintegration der IEC 61850 ins Anlagen-Engineering mit Engineering Base
Kathmandu Nepal
Sonntag, März 16, 2025
Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer zeigt sich über die ersten Äußerungen des BGH hocherfreut. Die Betroffenen können Ansprüche gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta geltend machen. Die bevorstehende verbraucherfreundliche Entscheidung werde die bisherige Rechtsunsicherheit klären und biete den untergeordneten Gerichten eine deutliche Richtlinie. Eine Grundsatzentscheidung des BGH könnte auch Auswirkungen auf andere Datenlecks-Fälle haben und Klagen auf Schadensersatz erleichtern. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt daher Verbrauchern, die eventuell vom Facebook-Datenleck betroffen sind, eine kostenlose Erstberatung im Datenleck-Online-Check. Hier prüft die Kanzlei die mögliche Betroffenheit und die rechtlichen Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Kanzlei hat bereits in mehreren Fällen eines Datenlecks bei Facebook vor Landgerichten Schadensersatzansprüche durchgesetzt. Die Kanzlei empfiehlt daher Verbrauchern, im kostenlosen Datenleck-Online-Check die Betroffenheit überprüfen zu lassen. Mehr Infos zum Thema Datenleck gibt es auf unserer Website.
BGH-Einschätzung: Auch für künftige Schäden könnte Facebook haften
Welche Rechtsfragen will der BGH zum Facebook-Datenleck abschließend klären? Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Punkte des Verfahrens und der mündlichen Verhandlung zusammen. Unterschiedliche Medien haben darüber berichtet:
Fazit der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zu Facebook am BGH
BGH wendet bei Facebook erstmals Leitentscheidungsverfahren an
Das Facebook-Datenleck wurde erstmals im April 2021 bekannt. Dreieinhalb Jahre später hat der Fall den Bundesgerichtshof (BGH) erreicht. Der für Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus der Datenschutz-Grundverordnung zuständige VI. Zivilsenat hatte mit Beschluss vom 31. Oktober 2024 ein Revisionsverfahren zum Scraping-Komplex bei Facebook (Az.: VI ZR 10/24) zum sogenannten Leitentscheidungsverfahren bestimmt. Mit dem Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens (BGBl. I Nr. 328) kann der Bundesgerichtshof ein bei ihm anhängiges Revisionsverfahren zum Leitentscheidungsverfahren bestimmen. Voraussetzung: Die Revision wirft Rechtsfragen auf, deren Entscheidung für eine Vielzahl von Verfahren von Bedeutung ist. Das Leitentscheidungsverfahren soll dazu führen, dass zügige höchstrichterliche Klärung trotz der Rücknahme von Revisionen aus prozesstaktischen Gründen oder aufgrund eines Vergleichs ermöglicht werden, hieß es in einer Pressemitteilung zum Leitentscheidungsverfahren des BGH.
Scraping? Das Wichtigste zum Facebook-Datenleck
Seit April 2021 ist das Datenleck bei Facebook bekannt. Es gehört zu den größten Datenlecks, die jemals bekannt wurden. Die Verbraucherkanzlei Dr. Soll & Sauer fasst die wichtigsten Erkenntnisse zum Facebook-Datenleck zusammen:
EuGH erleichtert bei Datenleck Klagen auf Schadensersatz
Die einheitliche Rechtsprechung zum Thema Facebook-Datenleck hat jetzt der Bundesgerichtshof für die unteren Instanzen vorgelegt. Vor diesem Hintergrund macht die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer auf relevante Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2023 aufmerksam, die die Rechte von Verbrauchern im Kontext von Datenschutzverletzungen erheblich stärken. Mit dem BGH-Entscheid ist es für Verbraucher jetzt noch einfacher, gegen Datenschutzverletzungen im Zusammenhang mit einem Datenleck vorzugehen:
Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt daher Verbrauchern, die eventuell von einem Datenleck betroffen sind, eine kostenlose Erstberatung im Datenleck-Online-Check. Hier prüft die Kanzlei die mögliche Betroffenheit und die rechtlichen Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Kanzlei hat bereits in mehreren Fällen eines Datenlecks bei Facebook Schadensersatzansprüche vor Landgerichten durchgesetzt.
Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 23 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de