App-Lösung spart Zeit, Aufwand und Wege
„Das gemeinsam von sieben Kassen entwickelte Verfahren ist ein weiterer Baustein zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Drei Jahre vor der gesetzlich vorgesehenen Umstellung von Papier- auf elektronische Verordnungen können wir unseren Versicherten schon heute diesen digitalen Verordnungsprozess für Hilfsmittel anbieten“, sagt Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER im Namen des Kassenverbundes. Thomas Bodmer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, ergänzt: „Nach den erfolgreichen Tests im August und September starten wir jetzt Schritt für Schritt mit der bundesweiten Umsetzung. Unsere innovative und praxistaugliche Lösung per App spart Zeit, Aufwand und Wege – für Versicherte und zugleich für Arztpraxen und Hilfsmittelanbieter.“ Perspektivisch können mehr als 34 Millionen Versicherte der sieben Kassen auf Wunsch frühzeitig von den Vorteilen der elektronischen Verordnung profitieren. Das sind fast die Hälfte aller gesetzlich Versicherten. Das Projekt soll zugleich eine praxiserprobte Blaupause für die Einführung der verpflichtenden eVerordnung für Hilfsmittel liefern, die für Mitte 2027 geplant ist.
Weniger Aufwand in der Arztpraxis
Damit Ärztinnen und Ärzte unkompliziert teilnehmen und die eVerordnung ohne großen Aufwand in ihren Praxisalltag integrieren können, kooperiert der Kassenverbund mit den Praxisverwaltungssystem-Herstellern CompuGroup Medical (CGM) und Medisoftware. Die eVerordnung wurde in die Praxisverwaltungssoftware dieser Anbieter integriert. Automatische Prüflogiken helfen, bei der Ausstellung Fehler zu vermeiden und alle erforderlichen Angaben vollständig einzutragen. Das reduziert unnötige Rückfragen und Telefonate von Hilfsmittelanbietern oder Krankenkassen. Schätzungen gehen davon aus, dass es aktuell bei jeder zweiten Papier-Verordnung Rückfragebedarf aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben gibt. Ein Ausdruck der Verordnung ist nicht mehr notwendig. Der Arzt versieht die Verordnung mit seiner elektronischen Signatur, anstatt händisch zu unterschreiben.
Bandagen, Einlagen und Co. per Smartphone
Teilnehmende Versicherte erhalten die eVerordnung für ihr Hilfsmittel nach der Verschreibung durch ihre Ärztin oder ihren Arzt direkt auf ihr Smartphone. Sie benötigen lediglich die entsprechende App ihrer Krankenkasse. Anders als eine Verordnung auf Papier kann die eVerordnung nicht verloren gehen oder beschädigt werden. Versicherte können die Verordnung dann in der App an Sanitätshäuser oder andere Hilfsmittelanbieter digital versenden, die Versorgungspartner ihrer Krankenkasse sind und am Projekt teilnehmen. An einer persönlichen Beratung, Anpassung und Abgabe vor Ort ändert sich nichts.
Schlanker Prozess für Sanitätshäuser, Apotheken und weitere Fachgeschäfte
Die elektronische Verordnung enthält alle relevanten Informationen zu dem verschriebenen orthopädischen Hilfsmittel oder Hilfsmittel der Reha-Technik, die zugrunde liegende Diagnose und gegebenenfalls weiterführende Angaben zur Versorgung. Sanitätshäuser, Apotheken und weitere Hilfsmittelanbieter, die an dem Innovationsprojekt teilnehmen, können die erforderlichen Daten automatisiert in ihre Branchensoftware übernehmen und mit der Versorgung beginnen. Versicherte haben in ihrer Kassen-App jederzeit Einsicht in den Bearbeitungsstatus ihrer Verordnung.
Technische Umsetzung
Um die technische Umsetzung für alle Beteiligten im Verschreibungsprozess benutzerfreundlich, einfach und effizient zu gestalten, hat der Kassenverbund namhafte Systemanbieter vertraglich eingebunden. Dazu gehören neben CGM und Medisoftware auch die ARGE DiGHIMI – bestehend aus dem IT-Systemanbieter HMM Deutschland, medicomp und der opta data Gruppe – sowie der IT-Dienstleister CGI. Als Managementgesellschaft wurde die OPED GmbH gewonnen.
Pro Jahr rund 35 Millionen Verordnungen
Allein für orthopädische Hilfsmittel und Hilfsmittel der Reha-Technik werden bislang jährlich mindestens 35 Millionen Papier-Verordnungen für die Versicherten der sieben Kassen ausgestellt. Ausführliche Informationen zum Pilotprojekt eVerordnung Hilfsmittel bietet die gemeinsame Website der Kassen egesundheit-deutschland.de.
Hinweis für die Redaktion
Die gesetzlichen Krankenkassen AOK Bayern, BARMER, BIG direkt gesund, DAK-Gesundheit, HEK – Hanseatische Krankenkasse, IKK classic und Techniker Krankenkasse haben sich im Frühjahr 2023 in der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) eGesundheit Deutschland zusammengeschlossen, um Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen gemeinsam umzusetzen.
Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit – kurz BIG direkt gesund – wurde 1996 in Dortmund gegründet. Die große Idee hinter der BIG: Wir schaffen Raum fürs Menschsein. Gemeint ist damit eine moderne Online-Ausrichtung und empathischer Service, der schnell und lösungsorientiert ist. Die BIG bietet vielseitige Kommunikationswege passend zum jeweiligen Lebensstil ihrer bundesweit rund 504.000 Versicherten. Diese Kundinnen und Kunden erfahren eine wertschätzende und verständliche Beratung per Telefon, Chat, Mail oder Brief. Viele Zusatzleistungen sowie ein attraktives Bonusprogramm sind weitere große Pluspunkte. BIG direkt gesund hat ihren Rechtssitz in Berlin, ihre Hauptverwaltung in Dortmund und einen wichtigen Verwaltungsstandort in Aachen. Die BIG beschäftigt an den operativen Standorten rund 950 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in 12 BIGshops wird Beratung vor Ort angeboten.
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