Neue EU-Verordnung zur Produktsicherheit

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Kathmandu Nepal
Montag, März 10, 2025
Erweiterte Informationspflichten für Händler
Ab Dezember 2024 müssen Händler in jedem einzelnen neuen Produktangebot ergänzende Details angeben:
Verpflichtungen zur Produktsicherheit und Marktkonformität
Händler sind verpflichtet, sicherzustellen, dass alle erstmals angebotenen Produkte den neuen Standards entsprechen. Dies umfasst:
Händler, die ein Produkt unter eigener Marke vertreiben oder es erheblich verändern, gelten als Hersteller und müssen zusätzlich alle entsprechenden Herstellerpflichten erfüllen. Für die Produkte, die diesen Regeln unterliegen, gibt es Ausnahmen, die z.B. Human- und Tierarzneimittel, Lebensmittel, Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere, aber auch Antiquitäten umfassen.
Sorgen der Händler: Risiko von Kundenabwanderung zum Hersteller
Ganz abgesehen von der erheblichen Mehrbelastung befürchten Händler, dass die neuen Vorschriften zur vollständigen Offenlegung der Herstellerinformationen ihre Marktposition schwächen könnten. Kunden, die Zugang zu den vollständigen Herstellerangaben und Kontaktadressen haben, könnten geneigt sein, direkt beim Hersteller zu bestellen. Das könnte den Handel und die Gewinnmargen der Händler gefährden. Dies stellt eine berechtigte Sorge dar.
Maßnahmen zur Risikominimierung und Stärkung des Mehrwerts
Um diesen Risiken zu begegnen, können Händler verschiedene Strategien anwenden, um sich von den Herstellern abzuheben und Mehrwert für Kunden zu schaffen. Sicher lässt sich diese Liste noch erweitern, wenn sich die ersten Erfahrungen aus der Praxis ergeben haben.
Bedeutung der neuen Verordnung und zukünftige Optimierungsmöglichkeiten
Die neue Verordnung zur Produktsicherheit bietet Chancen bei der Automatisierung von Prozessen. Viele der geforderten Angaben – wie Herstellerdaten, Sicherheitsinformationen und Warnhinweise – könnten zukünftig in digitalen Produktdatenbanken verwaltet und automatisiert in den Online-Angeboten aktualisiert werden. So können Händler nicht nur den Arbeitsaufwand reduzieren, sondern auch sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben kontinuierlich eingehalten werden. Dazu sollten sie rechtzeitig die Unterstützung entsprechend eingerichteter Agenturen in Anspruch nehmen.
Zusammengefasst
Die EU-Verordnung 2023/988 stellt eine große Herausforderung für den Online-Handel dar. Sie eröffnet jedoch auch neue Möglichkeiten, Produktinformationen effizient zu verwalten und gleichzeitig die Kundenbindung zu stärken. Händler sind gut beraten, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, während sie z.B. durch optimierte Serviceangebote, Kundentreueprogramme und andere Zusatzleistungen eine Abwanderung zum Hersteller verhindern können.
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