Porsche Taycan: Enttäuschung statt E-Mobilitäts-Vorreiter
Wer sich für den Porsche Taycan entscheidet, erhofft sich ein innovatives und zuverlässiges Elektrofahrzeug. Doch die Realität sieht oft anders aus: Bereits 17 Rückrufe und eine unzureichende Reichweite sorgen bei vielen Kunden für Frustration. Besonders gravierend ist die Diskrepanz zwischen den beworbenen Reichweitenwerten und den tatsächlichen Ergebnissen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat daher erneut Klage gegen Porsche eingereicht.
Am 11. November 2024 reichte Dr. Stoll & Sauer beim Landgericht Kaiserslautern eine Klage gegen Porsche und den Fahrzeughändler ein. Folgende Mängel werden dem Porsche Taycan GTS dabei vorgeworfen:
- Mangelnde Reichweite
- Defekt der Bremsanlage (Rückruf wegen Sicherheitsrisiko)
- Fehler der Hochvoltbatterie (Rückruf)
- Defekt des Innenraumheizers (Rückruf)
Ein Kläger, der im November 2022 einen Porsche Taycan für rund 105.000 Euro erworben hatte, erlebte massive Abweichungen bei der Reichweite. Während der Hersteller eine kombinierte Reichweite von 504 km und innerorts sogar bis zu 624 km angibt, konnte selbst bei sparsamer Fahrweise keine Strecke von 328 km bewältigt werden – ein Unterschied von 35 Prozent.
Reichweite: Ein erheblicher Sachmangel
Die Reichweite von Elektrofahrzeugen wird nach dem WLTP-Verfahren ermittelt, das Herstellern als Vergleichsmaßstab dient. Porsche präsentiert diese Werte jedoch als realistische Angaben für den Alltag. Die Kanzlei argumentiert, dass die tatsächliche Abweichung einen erheblichen Sachmangel gemäß § 434 Abs. 2 Nr. 1 BGB darstellt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits eine 10-Prozent-Erheblichkeitsschwelle bei Verbrennungsmotoren etabliert – diese sollte ebenso auf Elektrofahrzeuge angewendet werden. Ein unabhängiger Test von Auto Motor und Sport ergab zudem, dass der Taycan bei konstanten 120 km/h nur eine maximale Reichweite von 395 km erreicht.
Rückrufe: Sicherheitsrisiken und Qualitätsprobleme
Neben der Reichweite ist der Taycan von zahlreichen Rückrufen betroffen, darunter allein vier Rückrufe zur sicherheitskritischen Hochvoltbatterie. Besonders alarmierend ist der Rückruf vom 19. Juli 2024 wegen eines Defekts der Bremsanlage. Hierbei können Risse in den vorderen Bremsleitungen entstehen, was zum Austritt von Bremsflüssigkeit und einem erheblichen Verlust der Bremswirkung führt. Tausende Fahrzeuge dürfen derzeit nicht ausgeliefert werden, um eine akute Gefahr für Kunden zu vermeiden.
Ein weiteres Problem betrifft den Innenraumheizer, dessen Dauerhaltbarkeit nicht gewährleistet ist. Auch hier erfolgte ein Rückruf, der die Zuverlässigkeit des Taycan erneut in Frage stellt.
Porsche in der Kritik: Verstoß gegen EG-Typengenehmigung
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wirft Porsche zudem vor, gegen die Anforderungen der EG-Typengenehmigung und die Standards des Qualitätsmanagementsystems nach EN ISO 9001:2015 verstoßen zu haben. Solche Verstöße gefährden nicht nur die Sicherheit, sondern untergraben das Vertrauen in die Marke.
Fazit der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zum Porsche Taycan
Insgesamt bestehen erhebliche Mängel an dem Porsche Taycan. So ergeben sich immer wieder neue Fehler, die das Fahrzeug sehr unsicher und untauglich machen. In diesem Preissegment können Kunden qualitativ hochwertige Fahrzeuge erwarten. Mit den vielen Rückrufen ist das Taycan derzeit sein Geld nicht wert. Hinzu kommt, dass die übliche Wertsteigerung von Porsche-Modellen der Zukunft hinfällig werden könnte. Wer will schon einen Porsche mit so vielen Sachmängel kaufen. E-Mobilität darf kein Experiment auf Kosten der Verbraucher sein – setzen Sie sich für Ihre Rechte ein! Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Eigentümern eines Porsche Taycan dringend eine anwaltliche Beratung im kostenlosen Online-Check.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Verwaltungsrecht. Mit der Expertise von 23 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das Verfahren in erster Instanz gewonnen. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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