Corona-Soforthilfe: L-Bank fordert erneut Rückzahlung

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Samstag, März 15, 2025
Die aktuelle Lage: Rückforderungen bedrohen Existenzen
Die Corona-Soforthilfen wurden 2020 als schnelle, unbürokratische Hilfe für kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler eingeführt. Der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz versprach ausdrücklich, dass eine Rückzahlung nicht notwendig sei. In Baden-Württemberg hatten mehr als 250.000 Unternehmen die Hilfen beantragt.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die aktuelle Lage zusammen:
Fazit der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zur Rückforderung der Corona-Soforthilfe
Für viele Unternehmen, Selbstständige, Soloselbstständige und Freiberufler war die Corona-Pandemie eine herausfordernde und existenzbedrohende Zeit. Die Corona-Soforthilfe war eine dringend benötigte Entlastung. Doch die aktuellen Rückforderungen belasten die Betroffenen erneut erheblich und gefährden ihre Existenz. Diese Forderungen stehen in starkem Widerspruch zu der ursprünglich versprochenen unbürokratischen Unterstützung. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt von Rückzahlungsbescheiden bedrohten Unternehmen, sich juristisch im Online-Check beraten zu lassen. Die Kanzlei hat bereits mehrere Verfahren für Unternehmen gewonnen. Weitere Informationen zum Thema Corona-Soforthilfen gibt es auf einer Spezialwebsite der Kanzlei.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Verwaltungsrecht. Mit der Expertise von 21 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das Verfahren in erster Instanz gewonnen. Aktuell führen Anwälte der Kanzlei eine Sammelklage gegen das Social-Media-Unternehmen Meta zum Facebook-Datenleck. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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