Mobilitätsbildung an Schulen: Mehrheit für „E-Scooter-Führerschein“

Angesichts des immer komplexer werdenden Straßenverkehrs sieht die Mehrheit der Bundesbürger:innen einen Bedarf für eine bessere Mobilitätsbildung in den weiterführenden Schulen: Fast vier von fünf Befragte (78 Prozent) halten es für sinnvoll, Jugendliche in der siebten oder achten Klasse auf einen sicheren Umgang mit E-Scootern und E-Bikes vorzubereiten. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten repräsentativen Befragung durch das Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.200 Personen ab 16 Jahren. Ähnlich wie bei der Radfahrausbildung in der Grundschule könnte zum Abschluss ein „E-Scooter-Führerschein“ ausgestellt werden. „Mit der steigenden Beliebtheit von E-Scootern und E-Bikes wächst die Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche im Umgang mit motorisierten Fortbewegungsmitteln zu schulen“, sagt Fani Zaneta, Expertin für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband.

In Deutschland dürfen E-Scooter bereits ab 14 Jahren ohne Führerschein genutzt werden. Diese Elektrokleinstfahrzeuge erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 20 km/h, E-Bikes sogar bis zu 25 km/h. Fehlt es an Fahrtechnik, Mobilitätserfahrung und Kenntnis der Verkehrsregeln, steigt das Unfallrisiko für junge Fahrer und Fahrerinnen erheblich. In der Unfallstatistik spiegelt sich das erhöhte Unfallrisiko für Jüngere wider: Im Jahr 2023 waren 42 Prozent der verunglückten E-Scooter-Fahrenden unter 25 Jahre alt. Zaneta: „Eine durchgehende Mobilitätsausbildung von der Grundschule bis zur Oberschule könnte helfen, Unfälle zu vermeiden und Jugendliche fit für die Herausforderungen im Straßenverkehr zu machen“, sagt Zaneta. „Davon profitieren alle, die am Verkehr teilnehmen.“ Die Mobilitätserziehung endet in Deutschland oft nach dem Fahrradführerschein in der Grundschule. Der TÜV-Verband fordert eine systematische und durchgehende Mobilitätsbildung für Kinder und Jugendliche, um sie besser auf die Teilnahme am Straßenverkehr und den Erwerb des Autoführerscheins vorzubereiten.

Unfälle und Verkehrsverstöße mit E-Scootern vermeiden

Eine zusätzliche Mobilitätsausbildung würde nicht nur das Risikobewusstsein erhöhen, sondern auch dazu beitragen, Verkehrsverstöße zu vermeiden und das Verständnis für andere Verkehrsteilnehmende zu schulen. „E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen benutzt werden, und auch das Fahren zu zweit ist verboten“, sagt Zaneta. Fahren ohne Versicherungskennzeichen wird mit einem Bußgeld von 40 Euro geahndet, die Nutzung eines Elektrorollers ohne Betriebserlaubnis mit 70 Euro. Wer eine rote Ampel überfährt, muss mit Strafen zwischen 60 und 180 Euro rechnen – je nach Gefährdungslage. Besonders problematisch ist die Nutzung durch Kinder unter 14 Jahren, da sie gesetzlich nicht auf öffentlichen Wegen fahren dürfen – auch nicht unter elterlicher Aufsicht. Verstöße ziehen Bußgelder zwischen 90 und 135 Euro nach sich. Bei Sharing-Angeboten gelten oft strengere Regeln: Bei vielen Anbietern dürfen Minderjährige laut Nutzungsbedingungen keine E-Scooter leihen. Dennoch nutzen viele die Accounts von Eltern oder älteren Freund:innen. Im Falle eines Unfalls entfällt der Versicherungsschutz mit erheblichen Folgen für die Eltern. Für jugendliche E-Scooter-Fahrende gilt außerdem ein absolutes Alkoholverbot.

Eltern und Schulen für Mobilitätsbildung von Kindern und Jugendlichen verantwortlich

Die derzeitige Mobilitätsbildung in Deutschland erfolgt hauptsächlich in der Grundschule. In den ersten zwei Klassen lernen die Kinder einfache Verkehrsregeln und wie eine Straße sicher überquert wird. Ab der dritten Klasse trainieren die Kinder richtiges Fahrradfahren und machen in der vierten Klasse die Radprüfung, umgangssprachlich auch Fahrradführerschein genannt. Aus Sicht des TÜV-Verbands muss der Mobilitätsbildung insgesamt ein höherer Stellenwert eingeräumt werden. Kinder müssen bessere Chancen erhalten, eine eigene Mobilitäts-Biografie im Lauf ihres Erwachsenenwerdens zu entwickeln. „Unsere Mobilitätsbildung muss mit der Zeit gehen“, sagt Zaneta. „Der Straßenverkehr wird immer komplexer, da der Fahrzeugbestand stetig steigt und neue Fortbewegungsmittel hinzukommen. Kinder und Jugendliche brauchen eine durchgehende Mobilitätsbildung von der Grundschule bis zur Oberschule. Hierzu gehören vor allem altersgerechte Angebote in Kitas und verpflichtende Inhalte in Schulen wie speziellere Radfahr- und später E-Scooter-Trainings.“ Aber auch die Eltern sind als Vorbilder gefordert, Kinder bei der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr zu unterstützen. Nahezu alle Befragten der TÜV-Umfrage sehen die Eltern in der Verantwortung, Kinder auf die Teilnahme am Straßenverkehr vorzubereiten: 98 Prozent der Befragten sehen sie als zentrale Akteure in der Verkehrserziehung, während 84 Prozent Schulen und 73 Prozent auch Kitas in der Pflicht sehen.

Methodik-Hinweis: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.200 Personen ab 16 Jahren. Die Umfrage wurde vom 5. bis 11. September 2024 durchgeführt. Die Fragen lauteten: „Es gibt ja neue Mobilitätsformen, wie z. B. E-Scooter und E-Bikes, die Jugendliche ab 14 Jahre ausleihen und fahren dürfen. Was meinen Sie: Sollte es in der siebten oder achten Klasse eine zusätzliche Mobilitätsausbildung in der Schule geben, die auf einen sicheren Umgang mit neuen Mobilitätsformen vorbereitet?“; „Was meinen Sie: Wie stark sind die folgenden Gruppen oder Institutionen dafür verantwortlich, Kinder auf die Teilnahme am Straßenverkehr vorzubereiten?“

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