Stellungnahme QSI und WESSLING zur Konkretisierung des Konsumcannabisgesetzes

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Dienstag, März 18, 2025
Die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken (Konsumcannabis) stellt für uns in Bezug auf unsere analytischen Dienstleistungen keine unüberwindbare Herausforderung dar. Im Bereich des Konsumcannabis gibt es weiterhin erhebliche Unklarheiten gibt. Die bestehenden Regelungen im Konsumcannabisgesetz (KCanG) sind in wesentlichen Punkten widersprüchlich oder unzureichend konkretisiert. Neue Gesetze bringen häufig Umsetzungsfragen und Interpretationsspielräume mit sich, die durch nachfolgende Verordnungen und Rechtsprechung präzisiert werden können. So fehlen derzeit auch im KCanG klare gesetzliche Vorgaben, die für die praktische Anwendung und Umsetzung des Gesetzes unerlässlich sind.
Präzisierungen im Konsumcannabisgesetz sind unser Anliegen. Um eine einheitliche, zuverlässige und qualitativ hochwertige Analyse sicherzustellen, sind aus unserer Sicht folgende Punkte dringend zu klären:
Ohne bundeseinheitliche Standards besteht das Risiko von nicht vergleichbaren Messergebnissen zwischen Laboren. Unterschiedliche analytische Methoden oder Standards können zu abweichenden Ergebnissen führen, was ungleiche Bedingungen zwischen Anbauvereinigungen schafft. Zudem erschwert dies den Vergleich zwischen behördlichen Untersuchungen und den Analysen von Privatlaboren und kann die Zuverlässigkeit und Einheitlichkeit der Bewertung beeinträchtigen.
Die derzeitige Praxis bei Medizinalcannabis zeigt, dass ein sicherer postalischer Versand an Handelslabore umsetzbar ist.
Wir ersuchen die zuständigen Behörden, zeitnah die durch das KCanG ermöglichten Rechtsverordnungen zu den oben genannten Punkten zu erlassen und das Gesetz in den hier ausgeführten Punkten zu konkretisieren, um eine rechtskonforme und praxisgerechte Umsetzung des KCanG zu ermöglichen.
Tentamus Group GmbH
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