So setzt sich der Kassenbeitrag zusammen
Gesetzlich Krankenversicherte bezahlen alle einen einheitlichen Krankenkassenbeitrag von 14,6 Prozent auf ihr Bruttoeinkommen. Diesen Betrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu je 7,3 Prozent. Zusätzlich kann jede Kasse seit 2015 einen individuellen, einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben, auch diesen teilen sich elbstständige und freiwillig versicherte Rentner zahlen den Beitrag komplett alleine. Familienversicherte Mitglieder der GKV müssen keinen Zusatzbeitrag bezahlen.
So hoch ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2025
Wie hoch der Zusatzbeitrag ausfällt, bestimmt jede Kasse selbst. Im Jahr 2025 wird der Zusatzbeitrag aber bei allen Kassen deutlich steigen, denn die Kassen haben ihre finanziellen Reserven aufgebraucht. Im Jahr 2024 lag der Zusatzbeitrag im Durchschnitt bei 1,7 Prozent. Im Jahr 2025 steigt er um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent. Damit steigt der Beitragssatz auf durchschnittlich 17,1 Prozent vom Bruttoeinkommen (14,6 Prozent + 2,5 Prozent).
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist aber nur eine statistische Größe. Einzelne Kassen werden sogar noch deutlich über der 2,5-Prozent-Marke liegen, andere darunter. Genau aus dieser Differenz ergibt sich das Sparpotenzial, das in einem Kassenwechsel liegt.
Übersicht
Zusatzbeitrag 2025 im Durchschnitt 2,5 %
Gesamtbeitrag 2025 im Durchschnitt 17,1 %
Rechenbeispiele: So viel kostet Sie der Zusatzbeitrag
Das folgende Rechenbeispiel veranschaulicht, wie viel der durchschnittliche Zusatzbeitrag monatlich ausmacht.
Beispiel I: Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro im Monat fallen bei einem Beitragssatz von 17,1 Prozent (allgemeiner Beitragssatz + durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025) 513 Euro an Krankenkassenbeitrag im Monat an. Davon bezahlt der Arbeitgeber die Hälfte (256,50 Euro), Sie als Versicherter zahlen die andere Hälfte, ebenso 256,50 Euro.
Betrachtet man allein den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent, dann macht der Anteil, den Sie als Arbeitnehmer davon tragen müssen, 37,50 Euro im Monat aus. Im Jahr sind das 450 Euro.
Beispiel II: Bei Versicherten, die deutlich höhere Einkommen haben, sieht die Rechnung schon ganz anders aus. Wer in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (bis zu dieser Einkommensgrenze werden in der GKV Beiträge berechnet; darüberliegende Einkommen werden nicht berücksichtigt) oder mehr verdient, also 5.512,50 Euro im Monat beziehungsweise 66.150 Euro im Jahr, bezahlt einen Zusatzbeitragsanteil von rund 69 Euro im Monat beziehungsweise 828 Euro im Jahr (2,5 Prozent vom Bruttoeinkommen, davon die Hälfte).
Fazit: Enorme Kostenbelastung durch Zusatzbeitrag
Liegt der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse über dem durchschnittlichen Wert von 2,5 Prozent, zahlen Sie jeden Monat noch mehr als in den beiden genannten Beispielen. Noch erheblicher fällt die Belastung für freiwillig versicherte Selbstständige aus, denn sie müssen ihren Beitrag komplett allein bezahlen. Bei beiden Rechenbeispielen kommt so ein Zusatzbeitragsanteil von 900 Euro beziehungsweise 1.656 Euro im Jahr zusammen. Da klingt es durchaus verlockend, zu einer Kasse zu wechseln, die einen Zusatzbeitrag erhebt, der deutlich unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag liegt.
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