Wer Rechnungen per E-Mail versendet, sollte diese nur „Ende-zu-Ende-verschlüsselt“ verschicken – oder auf altmodische Weise per Post. Denn der Empfänger haftet nicht, wenn eine Rechnung auf dem Weg zu ihm manipuliert wurde. In einem konkreten Fall wurde die Rechnung eines Handwerksbetriebs per E-Mail versandt, gehackt und die Kontodaten geändert. Der Kunde zahlte auf das „falsche“ Konto. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig, wonach der Unternehmer auf dem Schaden sitzen blieb (Az.: 12 U 9/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Schleswig .
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