DeepSeek: Datenschutz-Fluch oder KI-Segen?

Er ist kostenlos, Ressourcen schonend und denkbar einfach in der Handhabung: der chinesische Chatbot DeepSeek. Allerdings wird die App in immer mehr Ländern gesperrt, weil Verstöße gegen den Datenschutz vermutet werden. Auch in Deutschland hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bereits Sicherheitsbedenken angemeldet. Welche Vor- und Nachteile das Tool hat und wie gravierend die Bedenken der Datenschutzbehörde sind, ordnen die ARAG IT-Experten ein.

Kostenlose Nutzung und transparente Technologie
Es „sucht tief“, wenn man das neue Tool des chinesischen Unternehmens DeepSeek wörtlich übersetzt. Und genau das könnte das Problem des Chatbots sein. Doch zunächst einmal stellen die ARAG IT-Experten die KI-Anwendung vor: Das Modell verfolgt einen offenen, transparenten Ansatz, der privaten Nutzern eine kostenlose Anwendung der grundlegenden Funktionen ermöglicht. Die Registrierung bei DeepSeek funktioniert mit einer E-Mail-Adresse oder über ein Google-Konto. Die App ist sowohl für iOS als auch für Android verfügbar.

Im Unterschied zu anderen Produkten, wie z. B. ChatGPT, basiert das Modell auf einer Open-Source-Architektur, die es Entwicklern erlaubt, die Algorithmen und Trainingsprozesse einzusehen und bei Bedarf anzupassen. Besonders technikaffine Nutzer können DeepSeek auch direkt auf ihren eigenen Rechnern installieren, sofern die nötige Hardwareleistung vorhanden ist. So kann die KI lokal betrieben werden, unabhängig von Cloud-Diensten.

Datenschutz und Sicherheitsbedenken
Aktuell gibt es in Deutschland keine rechtliche Einschränkung für die Nutzung von DeepSeek. Die ARAG IT-Experten weisen allerdings auf bedenkliche Datenschutzpraktiken des Unternehmens hin. Ein zentrales Problem dabei ist die Datenspeicherung auf Servern in China. Dass diese Daten nach chinesischem Recht an staatliche Stellen weitergegeben werden dürfen, stellt einen Verstoß gegen europäische Datenschutzgesetze dar. Auch die Erfassung von Nutzereingaben, bei der laut ARAG IT-Experten nicht nur Texte, sondern auch Tastatureingabemuster protokolliert werden, ist bedenklich. Denn mit diesen individuellen Tippmustern ist eine genaue Identifizierung von Nutzern und Nutzerprofilen möglich. Während bereits Datenschutzbehörden in Italien, Taiwan, Australien und Südkorea gegen DeepSeek vorgegangen sind und die App teilweise aus den App-Stores entfernt haben, überprüft in Deutschland das BSI, ob die App gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union verstößt.

Zudem befürchten Datenschützer eine potenzielle Gefahr für die Privatsphäre, weil Daten sogar mitgelesen werden könnten, bevor sie abgeschickt werden. Darüber hinaus könnte der chinesische Chatbot für Spionagezwecke missbraucht oder zum Werkzeug für Cyberkriminelle werden, indem Nutzerdaten zentralisiert und analysiert werden.

Sicher nutzen
Auch die Nationale Kommission für den Datenschutz (CNPD) Luxemburgs warnt Nutzer, dass DeepSeek nicht für europäische Verbraucher konzipiert wurde. Da in der Europäischen Union ein Vertreter des Unternehmens aus China fehlt, könnte es bei einem Datenschutz-Vorfall schwierig werden, seine in der DSGVO festgelegten Rechte auszuüben.

Die ARAG IT-Experten raten Verbrauchern, sich bewusst zu machen, welche Daten sie teilen möchten. Dabei sollten sie unbedingt auf die Datenschutzrichtlinien und die Herkunft der KI-Anwendungen achten, um persönliche Informationen zu schützen. Geht es um sensible private, vertrauliche oder sogar dienstliche Daten, sollte ohnehin keine KI-Lösung genutzt werden. Im letzteren Fall sollte der Einsatz nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Arbeitgebers erfolgen, denn viele Unternehmen untersagen den Einsatz textgenerativer KIs für dienstliche Zwecke. Um die Risiken zu minimieren, die mit der Nutzung des neuen Tools verbunden sein können, empfehlen die ARAG IT-Experten, auf KI-Modelle zu setzen, die dem europäischen Rechtsrahmen wie der DSGVO oder dem AI Act entsprechen, die Datenschutzgrundsätze einhalten und Garantien für Sicherheit und Privatsphäre bieten. Ein Tipp der ARAG IT-Experten zum Schluss, egal, für welche KI man sich entscheidet: Der Chatverlauf sollte nach jeder Sitzung gelöscht werden.

Weitere interessante Informationen zum Thema KI unter:
https://www.arag.com/…

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel