Gemeinsam die Gebäudewende meistern

Gerade deswegen sei es wichtig, die Erfahrungen der europäischen Nachbarn zu berücksichtigen. „Fehler muss man nicht zwei Mal machen. Gute Lösungen sollten nicht 27 Mal neu entwickelt werden.“ so Koepsell. Diese Überzeugung hat das DEN motiviert, ein europäische Energieberatertreffen zu organisieren, das erste seiner Art. Mit diesem soll am 17. und 18. März der Grundstein für einen konstruktiven Austausch und ein Netzwerk von engagierten Akteuren der Gebäudewende in ganz Europa gelegt werden. Ziel ist es, voneinander zu lernen: Wie übersetzen die anderen Länder die Vorgaben der EU, was hat es gebraucht, um eine digitales Gebäudelogbuch, eine Gebäude-ID zu entwickeln? Auch gemeinsame Positionen möchte man in dem zweitägigen Workshop erarbeiten: Wie wird der Beruf des Energieberatenden in anderen Ländern geschützt, wie Qualität in Beratung und Ausbildung sichergestellt, gefördert? Neben einem kurzen Einblick in die Energie- und Gebäudepolitik ausgewählter Länder dürfen Gäste sich über Vorträge von verschiedenen Akteuren aus dem europäischen Kontext freuen.
„Ich bin gespannt auf die Perspektive unserer Teilnehmenden und freue mich sehr, dass wir endlich gemeinsam diskutieren. Nur, wenn wir gute Strategien teilen und gemeinsame Probleme identifizieren, können wir die Energieberatung und mit Ihr das Einsparen von Emissionen im Gebäudesektor voranbringen.“, so die Energieberaterin. Eine Anmeldung ist nach wie vor online möglich. Nicht nur mit der Veranstaltung im März sucht das DEN europäische Anstrengungen in den Fokus der Aufmerksamkeit zu rücken. Auch im eigenen Podcast „Das aktuelle Energiestudio“ stand zuletzt die neue Richtlinie der EU auf der Agenda. Sybil Steuwer vom BPIE, einem einflussreichen Think Tank im Bereich der europäischen Gebäudewende, hat in der letzten Folge erklärt, welche Vorgaben Deutschland in den kommenden Jahren umsetzen muss.
Besonders hervorzuheben -weil eine große Herausforderung für die deutschen Behörden- seien demnach die Berichtspflichten der Mitgliedsländer. Diese müssen eine nationale Datenbank über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudebestandes entwickeln. Dort sollen die Informationen aus digitalisierten(!) Energieausweisen, Renovierungspässen (die unseren Individuellen Sanierungsfahrplänen im Wohngebäudebereich entsprechen) und erhobenen Verbrauchsdaten berücksichtigt und ausgewertet werden. Deutschland ist das einzige (!) Land, das nur ein Register der Energieausweise führt, nicht aber speichert, welche Energieklassen die einzelnen Gebäude erreichen. Auch individuelle Sanierungsfahrpläne werden derzeit nicht zentral verarbeitet und sind nicht digitalisiert. Die Daten stehen allein dem Energieberatenden und dem Auftraggeber zur Verfügung. Ein Datenaustausch mit Kollegen ist nicht möglich. Alle anderen Mitgliedsländer sind da, so Steuwer, deutlich weiter, organisierten zum Teil sogar Förderung und Zertifizierung über eine zentrale Datenbank.
„Die Digitalisierung voranzutreiben hat auch unabhängig von den europäischen Vorgaben viele Vorteile,“ betont Koepsell. Bei Verkauf oder Sanierung könne man so auf alle relevanten Informationen zugreifen und vermeide zusätzlichen Aufwand. Auch die Etablierung einer Gebäudedatenbank sieht die DEN-Vorstandssprecherin positiv. „Mit dieser kann man viel über Energieeffizienz, über das eigene Gebäude lernen. Die Daten können perspektivisch auch Grundlage für eine evidenzbasierte Fördersystematik sein. Natürlich nur, wenn die beschriebene Datenbank auch die Wirkung von Sanierungen berücksichtigt.“
Doch auch das sieht die neue europäische Richtlinie vor: Die EU möchte schließlich nicht nur einen Überblick über den gegenwärtigen Zustand des Gebäudebestandes bekommen, sondern auch sicherstellen, dass die Länder die vorgegebenen Klimaschutzziele der Gebäudepolitik erreichen. Die Mitgliedsländer müssen deswegen einen Fahrplan entwickeln, wie Emissionen im Gebäudebereich eingespart werden können. Die Richtlinie spricht von nationalen Gebäuderenovierungsplänen. Die Länder sollen hier Meilensteine definieren, aufzeigen, wie beispielsweise „worst performing buildings“ (WPB) energetisch saniert werden können. Der Fokus soll künftig auch auf Lebenszykluskosten liegen, die neben dem Energiebedarf auch die Wirkung der verwendeten Baustoffe berücksichtigt. Darüber hinaus fordert die Richtlinie die Offenlegung von personellen und finanziellen Ressourcen. Regelmäßig soll geprüft werden, ob die Meilensteine erreicht werden und die Daten ein plausibles Bild abgeben. Gegebenenfalls möchte die EU Hilfestellung leisten, sicherzustellen, dass der Kampf um die Erhaltung der Lebensgrundlagen Früchte trägt.
Neben dem Fokus auf Datenerhebung und Planung positioniert sich die EU in dem neuen Regelwerk auch zu Sanierungspflichten, Energieausweisen, und Solardächern. Neben einer Vereinheitlichung werden hier insbesondere Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand in den Blick genommen. Weitere Details können Sie der neuen Folge des „Aktuelles Energiestudios“ entnehmen.
Das aktuelle Energiestudio: https://deutsches-energieberaternetzwerk.de/19-europaeische-gebaeuderichtlinie-welche-aenderungen-erwarten-uns-durch-die-epbd/
Anmeldung für das europäische Energieberatertreffen: https://intern.den-ev.de/?veranstaltung=114768
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