Die Arbeitsgruppen des Ausschusses für Biozid-Produkte (BPC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) haben kürzlich die Einstufung von Ethanol in folgende Kategorien vorgeschlagen:
– Karzinogenität und Reproduktionstoxizität Kategorie 1 (1A und 1B noch unentschieden)
– Mögliche Einstufung in Bezug auf Mutagenität, die noch in einer Arbeitsgruppe erarbeitet werden soll.
Als Folge der vorgeschlagenen Einstufung wird Ethanol nun als Substitutionskandidat (CfS) gemäß Artikel 10(1) der BPR eingestuft. Das bedeutet, dass die ECHA in Folge feststellen muss, ob es praktikable Ersatzstoffe zu Ethanol gibt. Anschließend entscheidet das Plenum des BPC Ende 2025 über die Zulassung von Ethanol. Die Verfügbarkeit bzw. Nicht-Verfügbarkeit geeigneter Alternativen ist ein Schlüsselfaktor für die Zulassungsentscheidung von Ethanol.
Hersteller und Anwender von Ethanol können sich bis 28. April 2025 an der öffentlichen Konsultation beteiligen
Zur Vorbereitung dieser Entscheidung hat die ECHA 60-tägige öffentliche Konsultation eingeleitet, die am 28. April 2025 endet. Ziel ist es, mögliche Alternativen zu Ethanol in bestimmten bioziden Anwendungsbereichen zu ermitteln. Im Fokus stehen dabei die Bereiche menschliche Hygiene, Desinfektion sowie Lebens- und Futtermittel.
Die Bewertung von Ethanol und seiner weiteren Verwendung wird in hohem Maße von den Informationen abhängen, die im Rahmen dieser Konsultation gesammelt werden. Eine breite Beteiligung betroffener Unternehmen und Verbände ist deshalb zentral. Ihr Beitrag wird eine entscheidende Rolle spielen, wenn es darum geht, das Fehlen wirksamer Alternativen und die sozioökonomischen Auswirkungen eines möglichen Wegfalls von Ethanol aufzuzeigen.
Eine Zulassungsbeschränkung von Ethanol hätte massive negative Auswirkungen auf industrielle Prozesse und die öffentliche Gesundheit, insbesondere wäre die Verwendung von Ethanol in Desinfektionsmitteln sowie in zahlreichen Produktionsprozessen von Arzneimitteln als Lösungsmittel, Wirkungsverstärker, Extraktionsmitteln, Stabilisator und Konservierungsstoff bedroht. Mehr Informationen zur Unverzichtbarkeit von Ethanol finden Sie in der IHO-Broschüre „Wirkstoff Ethanol – Wirksam, sicher unverzichtbar“.
Beteiligen Sie sich am Konsultationsverfahren und beschreiben Sie die Folgen einer möglichen Neueinstufung von Ethanol für Ihren Sektor/Betrieb Dazu gehören:
– Informationen zu den von Ihnen produzierten Ethanol basierten Produkten
– Details zu den Verwendungen dieser Produkte und den Zielorganismen, gegen die sie wirksam sind
– Informationen zu Alternativen zu diesen Produkten und wie diese im Vergleich zu Ethanol in ihrer Wirksamkeit und Praktikabilität abschneiden
– Informationen zu Prozessen in Ihren Unternehmen, die ggf. umgestellt werden müssten bei einem Umstieg auf Alternativen zu Ethanol Unter https://www.iho.de/… wirkstoff-ethanol/ finden Sie eine detaillierte Anleitung zur Abgabe der Stellungnahme.
Der IHO ist der deutsche Branchenverband der Reinigungs- und Desinfektionsmittelhersteller für die professionelle Anwendung in Deutschland. Zu den Geschäftsfeldern der Mitgliedsunternehmen gehören die Bereiche Gesundheitswesen, Großküchenhygiene, Gebäudereinigung, Lebensmittelindustrie, Großwäschereien und auch Metallindustrie. Die Branche der professionellen Reinigungsindustrie setzt in Deutschland über 1 Milliarde Euro um und beschäftigt national mehr als 7.000 Mitarbeiter. Die zumeist kleinen und mittelständischen Unternehmen weisen eine überdurchschnittliche Forschungs- und Innovationsquote auf.
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