Hohe Förderung für Photovoltaikanlagen

Aktuell gilt nach wie vor der Nullsteuersatz – anstelle von 19 Prozent – für Photovoltaikanlagen und stellt eine unbürokratische hohe Förderung dar.

Die Regelung, die seit dem 1. Januar 2023 gilt, sieht vor, dass für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen sowie für bestimmte öffentliche und gemeinnützige Gebäude keine Umsatzsteuer anfällt. Diese Maßnahme hat bereits zu einem deutlichen Anstieg der Installationen von Photovoltaikanlagen geführt. Wie lange sie fortgeführt wird,  um die Akzeptanz und Verbreitung der Solarenergie weiter zu beschleunigen, ist derzeit nicht geregelt.

Die wichtigsten Punkte der Regelung:

  • Der Nullsteuersatz gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen.
  • Die Regelung gilt ebenfalls für bestimmte öffentliche und gemeinnützige Gebäude.
  • Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Verbreitung von Photovoltaikanlagen zu fördern und die Energiewende zu beschleunigen.
  • Auch Stromspeicher, die in Verbindung mit der Photovoltaikanlage erworben werden, fallen unter die Regelung.

Die Fortführung des Nullsteuersatzes wird von Branchenverbänden und Umweltschutzorganisationen unterstützt. Sie sehen darin einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und zur Stärkung der Energieunabhängigkeit Deutschlands.

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Über die iKratos Solar und Energietechnik GmbH

Die iKratos Solar- und Energietechnik GmbH ist in der Metropolregion Nürnberg ein bekanntes Gesicht der Photovoltaikbranche. Um in dieser schnelllebigen Branche zu bestehen benötigt eine Firma viel Durchhaltevermögen und Beständigkeit. iKratos arbeitet bayernweit, mit dem Schwerpunkt Metropolregion Nürnberg, im Bereich Solartechnik und Wärmepumpen und führt Beratungen für erneuerbare Energien durch. Vereinbaren Sie einen Termin in Weißenohe unter Telefon 09192-992800. Wir sind Montag bis Donnerstag von 09:00 – 16:00 Uhr und freitags von 09:00 – 15:00 Uhr gerne für Sie da.

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