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Donnerstag, Apr. 3, 2025
Wer hier grundsätzlich Widersprüchlichkeit erkennt, liegt nicht ganz falsch. Kinder sind Menschen und haben Grundrechte wie alle anderen Menschen auch. Wer jedoch Kinderrechte im Grundgesetz besonders hervorhebt, relativiert damit Artikel 6 GG: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern. Ungeborene Kinder hingegen werden im höchsten vorstellbaren Maße diskriminiert, indem man ihre Tötung für rechtmäßig deklariert. Entwicklungsstatus (Embryo) und Aufenthaltsort (Utrus) sind also Kategorien, mittels derer, folgt man dem Willen der SPD, die Menschenwürde und das Menschenrecht auf Leben entzogen werden können.
Dem gesellschaftlichen Frieden dient dieses Vorgehen nicht, und die CDU/CSU täte gut daran, den Forderungen der SPD nicht nachzugeben. Den von Helmut Kohl erreichten Kompromiss, mit dem die Abtreibungsdebatte vor allem zwischen Ost und West im Rahmen der Wiedervereinigung befriedet wurde, will nur eine kleine Minderheit aufkündigen – so wie die sozialdemokratischen Frauen – 0,15 % der Einwohner Deutschlands –, die die Zustimmung zum Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD davon abhängig machen möchten, dass Abtreibungen „in der Frühphase der Schwangerschaft“ rechtmäßig sein sollen. Was genau diese Frühphase ist, wird nicht erläutert, und welches magische Ereignis aus dem ungeborenen Kind in der mittleren Phase der Schwangerschaft plötzlich einen Menschen mit Recht auf Leben macht, auch nicht.
Diese Ungereimtheiten sind den Menschen in Deutschland sehr bewusst. Insbesondere die Mitglieder der CDU sind hier in ihrer Positionierung klar. Die Mitgliederbefragung von 2023 hat ergeben: Nahezu 95 % von ihnen halten den Lebensschutz für ein wichtiges, größtenteils (64,4%) sogar besonders wichtiges politisches Ziel. Dass menschliches Leben von Anfang an geschützt werden sollte, ist ein breiter gesellschaftlicher Konsens, wie Umfragen der Forschungsgruppe Wahlen von 2023 und von INSA 2024 belegen. Der Schutz menschlichen Lebens ist nicht nur Verfassungsauftrag, sondern ist unabdingbarer Bestandteil der Grundsubstanz von CDU und CSU, den sie nicht aufgeben darf. Die Reaktion der SPD sollte sie nicht fürchten, denn: Nicht einmal innerhalb der SPD Wählerschaft findet sich eine Mehrheit für die Abschaffung des § 218.
Die Aufgabe des Kompromisses, den der § 218 darstellt, würde also zu einer Spaltung der Gesellschaft führen. Dies vor allem auch deswegen, weil vielen Menschen sehr klar ist, was die Folgen einer Kategorisierung von Menschen in „darf man töten / darf man nicht töten“ anhand bestimmter Kriterien haben wird.
Wer heute das Lebensrecht ungeborener Menschen einschränkt und nicht (durch das Konzept von § 218/219 StGB) prinzipiell schützt, wird morgen das Lebensrecht anderer Menschen nicht verteidigen können:
Der Schutz des menschlichen Lebens muss immer und für alle gelten. Jede Kategorisierung, die die Tötung einer Gruppe von Menschen auf Grund bestimmter Eigenschaften ermöglicht, führt unweigerlich zur Hinterfragung dieser Eigenschaften. Was heute für ungeborene Menschen, die nicht in die Lebensplanung ihrer Eltern passen, gilt, kann morgen für geborene Menschen gelten, die ebenfalls der Lebensplanung von Angehörigen oder aber gesellschaftlichen Interessen im Wege stehen. Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen: Auf eine Liberalisierung der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch folgt die Einführung von assistiertem Suizid oder Euthanasie. Besonders dramatisch ist die Entwicklung in Kanada, wo seit 1988 Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich erlaubt sind. 2015 wurde Euthanasie legalisiert. 2024 gingen bereits fast 5 % der Todesfälle auf Euthanasie zurück. Zunehmend betroffen sind Menschen, die nicht lebensbedrohlich erkrankt, sondern einsam, arm oder behindert sind.
Das Koalitionspapier der Arbeitsgruppe 7 befasst sich ebenfalls mit Schwangerschaftsabbrüchen – hier finden sich Formulierungen, die, wenn sie mit rechtem Leben gefüllt werden, durchaus Hoffnung machen können. Dort heißt es in den Zeilen 110-116:
„Wir wollen Frauen, die ungewollt schwanger werden, in dieser sensiblen Lage umfassend unterstützen, um auch das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen. Sie sollen die notwendige Beratung und Hilfe bekommen, um eine selbstbestimmte Entscheidung treffen zu können. Dort, wo die Hilfsangebote nicht ausreichen, wollen wir Verbesserungen anstoßen. Auch die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen werden wir kurzfristig auf Basis wissenschaftlicher Empfehlungen verbessern. Wir bauen Angebote für medizinische Weiter- und Fortbildung im Bereich Schwangerschaftsabbrüche aus.“
Es ist ausdrücklich anzuerkennen, dass die Koalitionspartner vereinbaren, das „ungeborene Leben bestmöglich schützen“ zu wollen. Ein so klares Bekenntnis zur Menschenwürde und dem Lebensrecht des ungeborenen Menschen ist ein Novum in Koalitionspapieren.
Die Vereinbarung, die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen kurzfristig auf Basis wissenschaftlicher Empfehlungen verbessern zu wollen, konterkariert jedoch diese positiven Formulierungen. Es ist zu befürchten, dass diese Formulierung auf Wunsch der SPD aufgenommen wurde, und die Vertreter die ELSA-Studie im Sinn hatten, die zwar immer noch nicht veröffentlicht wurde (kann es sein, dass die an der Fachhochschule Fulda angesiedelte Studie den Standards anerkannter wissenschaftlicher Publikationen nicht genügt?), aber einen vermeintlichen immensen Mangel an Möglichkeiten, ungeborene Kinder abzutreiben, festgestellt hat. Wundern muss das nicht – schließlich lag die Studienleitung in Händen der ehemaligen Bundesvorsitzenden von Pro Familia, zu deren Standardforderungen eine völlige Legalisierung der Abtreibung gehört. Es wäre wünschenswert, wenn die Koalitionäre bei der Umsetzung der Vorhaben auf tatsächlich wissenschaftlich anerkannte Daten zurückgreifen würden. Dies gilt für die Erhebung von PD Dr. Jobst Augustin (Universitätsklinikum Eppendorf, Hamburg) und Prof. Dr. Matthias David (Universitätsmedizin Berlin), die zu dem Schluss kommen, dass der sogenannte Versorgungsmangel ein Märchen ist.
Auch der Vorsatz, Angebote für medizinische Weiter- und Fortbildung im Bereich Schwangerschaftsabbrüche ausbauen zu wollen, ist nur dann sinnvoll, wenn er die Gesundheit der betroffenen Frauen vollumfänglich in den Blick nimmt. Bislang wird die psychische Gesundheit von Frauen nach Abtreibung – insbesondere nach ungewollter Abtreibung- nahezu vollständig ausgeblendet, und das, obwohl die wissenschaftliche Literatur hierzu umfangreich und anerkannt ist. Sinnvoll wäre z.B. der Zusatz: „Verfahren zur Feststellung ungewollter Schwangerschaftsabbrüche, die ein erhebliches Risiko für spätere psychische Folgen darstellen, sowie die psychischen Folgen selbst werden notwendige Bestandteile solcher Fortbildungen“. Ohne einen solchen Zusatz entsteht der Eindruck, Schwangerschaftsabbrüche dienten der Gesundheitsversorgung von Frauen. Sie heilen aber nicht. Es gibt keine einzige Studie, die einen positiven Effekt von Schwangerschaftsabbrüchen auf die Frauengesundheit nachweist.
Deutschland hat im letzten Jahr einen Tiefpunkt in der Geburtenrate erreicht – nur noch 1,35 Kinder pro Frau (so die Schätzung auf Grund der bislang bekannten Daten) sind geboren worden. Was wir nicht brauchen, ist eine Politik, die sich auf die Verhinderung von Nachwuchs mittels Abtreibung und „solidarisch finanzierter Verhütungsmittel“ – auch das ist im Koalitionspapier zu finden (S. 4, Z. 117) – spezialisiert und damit erkennbar kinder- und familienfeindlich ist. Was wir brauchen, ist eine Politik, die Mütter- und Familienfreundlichkeit als Querschnittszielvorgabe für alle Ministerien etabliert und Deutschland wieder zu einem Land macht, in dem Kinder willkommen sind.
Wer hingegen das Menschenrecht auf Leben zur politischen Verhandlungsmasse erklärt, an der die Regierungsbildung in unserem Land hängt, diskreditiert sich damit als vertrauenswürdiger und verantwortungsvoller politischer Partner.
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
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