Die Lebenshilfe setzt sich für Menschen mit Behinderung ein und hat folgende vier Forderungen eingebracht:
- Wenn gegen bestehende Vorgaben zur Barrierefreiheit verstoßen wird und verhältnismäßige Einzelfalllösungen zur Überwindung von Barrieren („angemessene Vorkehrungen“) versagt werden, muss das als Diskriminierung im Sinne des AGG gelten und sanktioniert werden.
- Bisher zulässige Rechtfertigungsgründe für Ungleichbehandlung müssen eingeschränkt werden. Es darf nicht sein, dass behinderte Menschen wegen einer vorgeschobenen Gefahrenabwehr aus Schwimmbädern, Freizeitparks oder von Reisen ausgeschlossen werden.
- Eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderung muss auch bei allen sogenannten sonstigen zivilrechtlichen Schuldverhältnissen, wie beispielsweise bei Gesundheitsdienstleistungen, verboten sein. Derzeit bietet das AGG einen umfassenden Schutz nur bei Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft.
- Schließlich müssen das AGG und das Behindertengleichstellungsgesetz dringend miteinander verzahnt werden. Sie müssen zusammen gedacht und reformiert werden, um einen umfassenden und lückenlosen Schutz vor Diskriminierung zu erreichen. Derzeit ist das Verbot der Diskriminierung durch private Akteure, durch Bundes- und durch Landesbehörden noch ganz unterschiedlich geregelt. Das führt zu erheblichen Schutzlücken.
Nun liegt es an den Regierungsfraktionen, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzuhalten und das AGG zu reformieren!
Das Bündnis „AGG Reform-Jetzt!“ wurde unter Federführung des Antidiskriminierungsverbands Deutschland (advd) gegründet.
Direktlinks zur:
- Ergänzungsliste: https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/PDF/Wissen/public/Dokumente_Downloads/230123_advd_Erg_nzungsliste.pdf
- Gemeinsamen Stellungnahme: https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/PDF/Wissen/public/Stellungnahmen/barriefreie_Stellungnahme__AGG-Reform__Buendnis-ohne-Logos.pdf
Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
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