„Durch das professionelle Handeln der gut ausgebildeten Sicherheitsmitarbeiter konnte das Anhalten des Fahrzeuges und somit der Raubüberfall auf sie sowie die transportieren Werte verhindert und die Polizei alarmiert werden. Wir freuen uns, dass die Mitarbeiter unverletzt sind, ungeachtet der Tatsache, dass eine Nachbetreuung der Mitarbeiter erforderlich sein wird“, so Florian Graf, Hauptgeschäftsführer der BDGW.
Dieser verhinderte Raubüberfall zeigt, dass die Sicherheitsvorschriften der BDGW aus der Anwendung von neuester Sicherheitstechnik für das Spezialgeldtransportfahrzeug und die entsprechende Ausbildung und Schulung von Sicherheitsmitarbeitern durch das betroffene Unternehmen in solchen Sondersituationen durchaus greifen.
Der BDGW-Sicherheitsstandard und sein Herzstück, die BDGW-Sicherheitsvorschriften, berücksichtigen die Vorgaben des Gesetzgebers, der Versicherer und Berufsgenossenschaften. Die BDGW-Sicherheitsvorschriften sind für die BDGW-Mitgliedsunternehmen verbindlich und erstrecken sich auf alle Bereiche, die zum Betrieb und zur Durchführung der angebotenen Dienstleistungen gehören. Alle BDGW-Mitgliedsunternehmen müssen jährlich und ggf. standortübergreifend zwei Sicherheits-Checks durchlaufen und den aktuellen Versicherungsschutz für den Geld- und Wertdienst der BDGW vorlegen.
Außerdem müssen die Mitgliedsunternehmen sicherstellen, dass die Mitarbeiter mindestens zweimal jährlich an Schulungen teilnehmen – zu Themen wie allgemeine Sicherheit, Veränderung krimineller Praktiken, Notwehr, Nothilfe sowie theoretischer und praktischer Waffenunterricht.
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