DMFV-Präsident Hans Schwägerl: „Das ist einmal mehr ein guter Tag für den Modellflug und seine Vereine. Jetzt herrscht in diesem Punkt endgültig Klarheit, was uns im Endeffekt aber nicht überrascht. Wir freuen uns, dass das BMDV der gleichen Rechtsauffassung ist wie wir. Unsere Vereine mit einer Aufstiegserlaubnis können sich also weiterhin ganz dem Modellflug widmen und müssen keine weiteren Schritte unternehmen.”
Auch nach der durch das neue EU-Recht nötig gewordenen Betriebsgenehmigung für Modellflugverbände bilden die „Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder“ bei der Erteilung von künftigen Aufstiegserlaubnissen die Grundlage. Die Zuständigkeit für die Erteilung liegt zudem nach wie vor bei der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde. Auch im neuen Rechtsrahmen ändert sich für Vereine am üblichen und bewährten Prozedere damit nichts. Die Landesluftfahrtbehörden wiederum können neue Aufstiegserlaubnisse nun auch in Form einer Allgemeinverfügung erlassen.
Der Bestandsschutz gilt nur für Aufstiegserlaubnisse von Vereinen, die Mitglied in einem Verband mit einer Betriebsgenehmigung vom Luftfahrtbundesamt (LBA) sind. Dieses trifft auf den DMFV zu. Allen Vereinen, die bisher noch keinem Modellflugverband mit Betriebsgenehmigung angehören, bietet der DMFV eine Vereinsmitgliedschaft im Verband an, die im Übrigen kostenlos ist. Nur so können Vereine vom liberalen Regelwerk des DMFV profitieren. Weitere Infos zur Mitgliedschaft unter www.dmfv.aero oder direkt bei der Geschäftsstelle in Bonn unter der Telefonnumer 0228/97 85 00 bzw. per E-Mail unter info@dmfv.aero.
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