Nach Informationen von ZEIT ONLINE teilen mittlerweile nicht nur zahlreiche der Spitzengrüne aus den Ländern, sondern auch auf Bundesebene diese Bedenken.
Derzeit wird nach Informationen von ZEIT ONLINE darüber diskutiert, ob man das Gesetz über den Bundesrat vorläufig stoppen könne. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, bräuchte es eine Einspruchsmehrheit dagegen. Danach könnte sich dann der Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag mit dem Gesetz befassen. Nach Informationen von ZEIT ONLINE wurde in den parteiinternen Gesprächen allerdings die Sorge geäußert, dass am Ende die gesamte Reform scheitern könne. Dies wollen die Grünen in jedem Fall vermeiden. Deshalb wird nun nach einem Weg gesucht, lediglich die Grundmandatsklausel mit aufzunehmen, ohne das gesamte Gesetz neu aufzuschnüren.
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