Bei der Sozialwahl, die alle sechs Jahre stattfindet, entscheiden Versicherte und Rentner, wer sie in den Sozialparlamenten der Rentenversicherung und Krankenkassen vertritt. Laut ARAG Experten ist wahlberechtigt, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und bei den Ersatzkassen oder der Deutschen Rentenversicherung Bund versichert ist. Versicherte haben ihre Wahlunterlagen automatisch im April erhalten. Stichtag für die Stimmabgabe ist der 31. Mai, dann muss der Brief der Versicherung vorliegen. Gewählt werden keine Einzelpersonen, sondern Kandidaten-Listen. Mit der Entscheidung stimmen Versicherte über die Vertreterversammlung der Rentenversicherung und die Verwaltungsräte der Krankenkassen ab. Die gewählten Vertreter arbeiten ehrenamtlich und setzen sich für eine bürgernahe Rentenversicherung und Gesundheitsversorgung ein.
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