Der Diebstahl des Fahrrades kann über die sogenannte „Fahrrad-Klausel“ als Fahrradversicherung mitversichert werden. „Diese muss separat eingeschlossen werden oder die Versicherungssumme ist auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrats gedeckelt“, warnt GVI-Vorstand Jürgen Buck. Für ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike ist der Schutz über die Hausratversicherung meist zu gering. Hier hilft nur eine separate Fahrradversicherung.
Gerade bei hochwertigen Fahrrädern, lohnt es sich, nicht nur über das Diebstahl-Paket beim Versicherungsschutz nachzudenken, sondern einen umfassenderen Schutz ins Auge zu fassen. Hinzu kommt, dass aufgrund der Zunahme an Versicherungsangeboten die Versicherer die Vertragsbedingungen verbessert haben. Es lohnt sich also, die alte Fahrradpolice noch einmal hervorzuholen, zu überprüfen, zu vergleichen und zu optimieren. „Wie immer gilt: Nicht nur nach dem Preis schauen, sondern die Leistungen genau vergleichen“, erklärt Jürgen Buck.
Wichtige Tipps und Infos zum Thema „Fahrraddiebstahl und Fahrradversicherung“ finden Sie im Internet unter www.geldundverbraucher.de. unter der Rubrik „Gratis“.
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