Vogel des Jahres sucht passenden Lebensraum – 22. Mai ist Internationaler Tag der Artenvielfalt

Wenn das Braunkehlchen im Frühjahr aus seinem subtropischen Winterquartier in unsere Breiten zurückkehrt, weiß es kaum wohin. Offene Wiesenlandschaften, wo es ungestört am Boden brüten kann, sind Mangelware geworden. Der kleine Singvogel mit hellbrauner Brust steht in fast allen Ländern Mitteleuropas auf der Roten Liste. Auch in Deutschland gilt die Vogelart als stark gefährdet. Letzte Refugien findet sie unter anderem in den Naturlandschaften und Biotopverbünden der Heinz Sielmann Stiftung.

Der aktuelle Vogel des Jahres ist ein kleiner hibbeliger Singvogel, der gern knickst und wippt, wenn er auf einem Strauch oder Zaunpfahl in der freien Landschaft nach Insekten Ausschau hält. Sein munteres Verhalten und die charakteristische Zeichnung mit dem weißen Streifen über dem Auge hat ihm den Spitznamen "Wiesenclown" eingetragen. Doch den lustigen Vogel sieht man nur noch selten, die Anzahl der Brutpaare in Deutschland nimmt jährlich ab. Die intensive Landwirtschaft macht ihm das Leben schwer.

Problem erkannt, nicht gebannt 

1987 war das Braunkehlchen schon einmal Vogel des Jahres. Denn schon in den 1980er Jahren hatte man seine Gefährdung und die anderer Wiesenbrüter durch die Intensivierung der Landwirtschaft erkannt. Von 1992 bis 2007 galt eine EU-weite Verpflichtung zu Flächenstilllegungen in der Landwirtschaft, was auch dazu führte, dass sich die Braunkehlchen-Population erholte. Seit der Abschaffung dieser Verpflichtung nimmt sie wieder ab.

Allein in Brandenburg ging die Zahl der Brutpaare seit 2007 von 15.000 auf 4.500 Brutpaare zurück. Hier ist der Vogel des Jahres stark gefährdet, ähnlich wie in den anderen östlichen Bundesländern. Noch dramatischer ist die Lage im Westen Deutschlands. Bis auf Schleswig-Holstein und Niedersachsen wird das Braunkehlchen auf den Roten Listen der westlichen Bundesländer in der Kategorie "Vom Aussterben bedroht" geführt. Die Lage ist europaweit ähnlich.

Weniger Insektizide, mehr Vogelvielfalt 

Umso wichtiger sind Rückzugsräume, in denen keine Pestizide zum Einsatz kommen und wenig bis gar nicht gemäht wird. Denn der zwölf bis 14 Zentimeter kleine Vogel ernährt sich vor allem von Insekten, aber auch von Spinnen, Würmern und kleinen Schnecken. Im April legt das Weibchen drei bis acht blaugrüne Eier in ein gut getarntes Nest am Boden und brütet in etwa zwei Wochen den Nachwuchs aus.

Damit der Nachwuchs ungestört flügge werden kann, sollten Wiesen nicht vor Mitte Juli am Boden bearbeitet werden. Auch auf Ackerflächen können durch die Schonung feuchter Senken und Feldraine wieder mehr Lebensräume für die bedrohte Vogelart entstehen.

Ungestörte Flächen für Wiesenbrüter 

Solch ungestörte Flächen findet das Braunkehlchen unter anderem auf ehemaligen Truppenübungsplätzen und in Bergbaufolgelandschaften. Dort gibt es noch große offene Flächen ohne wirtschaftlichen Nutzungsdruck, so wie in den brandenburgischen Naturlandschaften der Heinz Sielmann Stiftung. Die offenen Flächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes "Döberitz" und des "Bombodroms" in der Kyritz-Ruppiner Heide oder auch die Bergbaufolgelandschaft Wanninchen bieten der bedrohten Vogelart letzte Rückzugsräume.

Auch in den großen Biotopverbünden und anderen Projektgebieten der Heinz Sielmann Stiftung, unter anderem am Grünen Band im Eichsfeld-Werratal, in Sielmanns Biotopverbund am Bodensee oder im Naturschutzgroßprojekt Mittelelbe-Schwarze Elster kommt das Braunkehlchen noch regelmäßig, jedoch auch in abnehmender Zahl vor.

Indikator für eine schwindende biologische Vielfalt 

Die je nach Region 50 bis 90 prozentige Abnahme der Braunkehlchen-Populationen in Europa weist darauf hin, dass der für das Braunkehlchen geeignete Lebensraum immer seltener wird. Dieser Lebensraumverlust betrifft auch viele andere Arten, die ebenfalls aus unserer Landschaft zu verschwinden drohen oder bereits verschwunden sind.

22. Mai ist Internationaler Tag der biologischen Vielfalt 

Der "Internationale Tag der biologischen Vielfalt" erinnert an den 22. Mai 1992, als in Nairobi Einigkeit über den Text der UN-Biodiversitäts-Konvention (Convention of Biological Diversity) erzielt wurde. Hauptanliegen der Konvention ist der Schutz der biologischen Vielfalt der Ökosysteme, der Arten und Populationen sowie ihrer Ressourcen.

Pressefotos finden Sie unter https://sielmann.canto.global/… Die Aufnahmen dürfen zu redaktionellen Zwecken unter Angabe des Fotografen honorarfrei verwendet werden.

Weitere Informationen:
https://www.sielmann-stiftung.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Heinz Sielmann Stiftung
Gut Herbigshagen
37115 Duderstadt
Telefon: +49 (5527) 914-0
Telefax: +49 (5527) 914-100
http://www.sielmann-stiftung.de

Ansprechpartner:
Marko Homann
PR-Agentur PR4YOU
Telefon: +49 (30) 437343-43
Fax: +49 (30) 446773-99
E-Mail: presse@pr4you.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel