Mehr Umbaukultur: BAK legt Musterumbauordnung vor als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Städten und Kommunen

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Kathmandu Nepal
Mittwoch, März 12, 2025
„Die neue Musterbauordnung schlägt überfällige Erleichterungen für Abweichungen sowohl für den Bestand als auch für innovative ressourcensparende Bauweisen im Neubau vor. Außerdem plädieren wir für eine Beibehaltung von Anforderungen aus der Entstehungszeit des Gebäudes im Bestand, wenn dies nicht allgemeinen Schutzzielen der Bauordnung entgegensteht“, erläutert Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Um die Klimaziele zu erreichen, muss dem Gebäudesektor eine Kehrtwende hin zu einer neuen Umbaukultur gelingen. Das schließt Neubau natürlich nicht aus. Aber die Zeiten, in denen erhaltenswerter Bestand abgerissen wird, müssen endlich vorbei sein.“
Weitere zentrale Forderungen:
Innerhalb der BAK hat die Projektgruppe Umbauordnung (PG) unter Beteiligung aller 16 Architektenkammern der Länder den Vorschlag erarbeitet. Dabei wurde eine Zusammenschau der Bauordnungen der Länder erstellt und im Sinne des Bestandsschutzes geeignete Regelungen formuliert. Weiterhin wurde ein Vorschlag des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) zum qualifizierten Freiflächenplan weitgehend übernommen.
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