Gebäudeenergiegesetz durch Bundesverfassungsgericht gestoppt

Gestern Abend hat das Bundesverfassungsgericht einem Eilantrag stattgegeben und damit die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes noch in dieser Woche im Deutschen Bundestag gestoppt. Dazu erklärt Dirk Wohltorf, Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD:

„Die von uns kritisierte Eile der Regierungskoalition ist ihr nun selbst auf die Füße gefallen. Wir hatten schon am Montag nach der Sachverständigenanhörung darauf hingewiesen, dass viele Fragen noch nicht geklärt sind. Wir hatten der Regierung empfohlen, sich und den Abgeordneten ausreichend Zeit zu lassen, das neue GEG praxisgerecht und verlässlich auszugestalten.

Jetzt öffnet sich ein Zeitkorridor, um das Gesetz zu verbessern. Insbesondere die geplanten mietrechtlichen Veränderungen sind unausgegoren, was auch die Sachverständigenanhörung bewies. Die beabsichtigte Kappungsgrenze von 50 Cent bei der Modernisierungsmieterhöhung reicht für Vermieter von kleinen Mehrfamilienhäusern nicht aus. Denn die Heizungsanlage in diesen Häusern ist im Verhältnis zur versorgenden Wohnfläche teurer als in sehr großen Mehrfamilienhäusern. Diese Vermieter werden benachteiligt. Wenn man schon eine Kappungsgrenze macht, dann sollte diese erst ab 25 Wohneinheiten gelten. Zudem sollte die Kappungsgrenze aufgrund der Inflation indexiert werden. Das gilt auch für die 2020 geschaffene Kappungsgrenze von zwei und drei Euro.

Außerdem besteht nun die Chance, das Gebäudeenergiegesetz mit der kommunalen Wärmeplanung zu verzahnen. Die im GEG-Entwurf bislang vorgesehene Fristenregelung ist eine Scheinverzahnung. Eile ist bei dem Förderkonzept geboten, da viele Immobilieneigentümer derzeit abwarten und nichts tun, was für den Klimaschutz am schlechtesten ist. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag sollte die Regierung die Zeit nutzen, um gesellschaftliche Akzeptanz für ihre Vorgehensweise bei der Transformation im Gebäudesektor zu schaffen – mit Maß und Mitte.“

Über IVD Bundesverband

Der Immobilienverband Deutschland IVD ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der immobilienwirtschaftlichen Beratungs- und Dienstleistungsberufe. Der Verband vereint rund 6.200 Mitgliedsunternehmen mit gut 100.000 Beschäftigten. Die Immobilienverwalter im IVD betreuen rund 3,5 Millionen Wohnungen. Die Immobilienmakler beraten jährlich rund 40 Prozent aller Immobilientransaktionen. Damit setzen sie über 405.000 Vermittlungen pro Jahr mit einem Transaktionsvolumen von knapp 95 Milliarden Euro um. Die Immobilienbewerter stellen die Königsklasse dar, wenn es um den Marktwert einer Immobilie geht. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen auch Bauträger, Finanzdienstleister und weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. Die Aufnahme in den IVD Bundesverband erfolgt nach Abschluss einer umfassenden Sach- und Fachkundeprüfung und gegen Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

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