Im Frühjahr 2020 wurde die Klägerin von einer Freundin informiert, dass die ihr eingesetzte Ancora brechen könnte. Im Rahmen eines lege artis durchgeführten Extraktionsversuches, bestätigten sich die Befürchtungen der Klägerin. Beide Ärmchen brachen ab und verblieben in ihrer Gebärmutter. Kurz vor Weihnachten musste sich die Klägerin sodann einer Operation unter Vollnarkose unterziehen.
Das Warten auf die OP beschrieb die Klägerin als eine „ziemliche Achterbahnfahrt“. Obwohl die Operation gut verlaufen sei, verblieb bei der Klägerin eine Sorge, ob das Risiko von Fehlgeburten erhöht oder die Möglichkeit schwanger zu werden, erschwert sei. Körperliche Schmerzen waren vorhanden, aber eher sekundär.
Insgesamt, so das Landgericht Aachen, hat sich das von der Kanzlei CLLB schriftsätzlich vorgetragene Bild bestätigt, sodass dem Ermessen des Gerichts nach ein Schmerzensgeldbetrag in Höhe von € 7.500,00 zugesprochen wurde.
Das Urteil zeigt, dass der Hersteller auch bezüglich psychologischer Leiden klar in der Haftung steht. Das Landgericht Aachen, orientiert sich bei der Schmerzensgeldhöhe an den in Berlin geführten Verfahren. Hier wurde einer Klägerin bereits € 5.000,00 ohne Operation aber mit unklaren Fremdkörperverbleib von Plastikpartikeln zugesprochen. Die operative Entfernung unter Vollnarkose wurde als schmerzensgeldfähig in Höhe von € 5.000,00 bewertet.
Während im konkreten Verfahren für die betroffene Frau zumindest klar war, dass sich keine Spiralenteile mehr in ihrem Körper befinden, sind viele Fälle bekannt, wo ganze Spiralenarme „verschwunden“ sind. Für derartige psychologische Leiden hat der Hersteller in einer entsprechenden Größenordnung zu haften, so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve von der Kanzlei CLLB, der das Urteil erstritt.
Die Kanzlei CLLB steht daher betroffenen Frauen für eine kostenfreie Erstprüfung weiterhin zur Verfügung.
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