- eine ausreichende Grundfinanzierung der Krankenhäuser
- die Öffnung der Krankenhausreform für länderspezifischen Belange
- den Erhalt und die auskömmliche Finanzierung der fachärztlichen und hausärztlichen Medizin im ambulanten Bereich
- eine wohnortnahe hausärztliche Versorgung mit materiellen und immateriellen Anreizen speziell für eine Niederlassung in ländlichen unterversorgten Gebieten
- Voraussetzungen für eine intersektorale Zusammenarbeit und Stärkung von Belegärzten
- eine funktionierende digitale Infrastruktur
- Einführung einer modernen Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte
- „Gesundheitskioske“ nur dort, wo sie von ärztlich getragen und kommunalfinanziert werden
Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen befürchtet bei unveränderter Fortführung der gesundheitspolitischen Gesetzgebung einen Kollaps der stationären Versorgung, ein Ausbluten der haus- und fachärztlichen ambulanten Medizin und die Entwicklung einer Zweiklassen-Medizin zum Nachteil von bedürftigen Patientinnen und Patienten.
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