Für Gesundheitskioske sollen nicht die Beitragszahler aufkommen

 Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) und der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) fordern die Bundesregierung auf, die geplanten Gesundheitskioske nicht aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzieren. 

In einer gemeinsamen Stellungnahme sagte der Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Karsten Braun, dazu: „Nach allem, was bisher bekannt ist, soll in den Gesundheitskiosken primär keine Gesundheitsversorgung stattfinden. Es soll vielmehr um Sozialberatung für einen Kreis an Bürgerinnen und Bürgern angeboten werden, die sich ansonsten schwertun, den Zugang zu unserem Sozialsystem zu finden. Ob dafür Gesundheitskioske die richtige Lösung sind, lassen wir einmal offen. Aber es ist definitiv keine Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung und darf daher auch nicht aus den Beiträgen von Arbeitnehmern und Unternehmen finanziert werden, nur weil das vielleicht der bequemste Weg wäre, um die nötigen Mittel zu generieren und dann dafür die öffentlichen Haushalte nicht angetastet werden müssten.“ 

Für die Präsidentin des Landesapothekerverbandes, Tatjana Zambo, zeigt sich hier ein Grunddilemma, welches sich durch das Gesundheitswesen durchzieht: „Es wäre viel sinnvoller, das vorhandene System von Arztpraxen und Apotheken kraftvoll zu stärken, als eine neue Struktur über eine bestehende zu stülpen. Die angedachten Gesundheitskioske wären ganz wesentlich von der GKV zu tragen. Dafür ist das gesetzliche Gesundheitswesen aber gar nicht zuständig.Es wäre erneut eine versicherungsfremde Leistung, die auf die Beitragszahler abgewälzt würde. Entsprechende Mittel fehlen aber schon heute, um die etablierten Strukturen angemessen zu finanzieren. Das passt nicht zusammen. Die Gesundheitskioske dürfen nicht weiter vorangetrieben werden.“  

Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg e. V.setzt sich für die unabhängige Beratung von Patienten, Gesundheitsprävention und die sichere Abgabe von Arzneimitteln ein. In Baden-Württemberg gibt es rund 2.300 öffentliche Apotheken. Der Verband vertritt die wirtschaftlichen und politischen Interessen seiner Mitglieder. Um das Wohl der Patienten kümmern sich im Land neben den approbierten Apothekerinnen und Apothekern auch rund 15.000 Fachangestellte, überwiegend Frauen, in Voll- oder Teilzeit. Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg e. V. ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015. Mehr unter www.apotheker.de

Über Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Die KVBW vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts über 23.500 Mitglieder (Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) in Baden-Württemberg. Sie gestaltet und sichert die medizinische Versorgung für die gesetzlich Versicherten in Baden-Württemberg, schließt Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen, kümmert sich um die Fortbildung ihrer Mitglieder und die Abrechnung der Leistungen. Mehr unter www.kvbawue.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 7875-0
Telefax: +49 (711) 7875-3274
http://www.kvbawue.de

Ansprechpartner:
Kai Sonntag
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (711) 7875-3419
E-Mail: kai.sonntag@kvbawue.de
Frank Eickmann
Pressesprecher
Telefon: +49 (711) 22334-77
Fax: +49 (711) 22334-99
E-Mail: presse@apotheker.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel